Ja. Ab September 2026 verlangt das novellierte UWG dokumentierte Belege für Umweltaussagen. Das können CSRD-Berichtsdaten, interne Messungen, externe Audits oder anerkannte Zertifizierungen sein. Für wesentliche Claims ist externe Verifizierung empfehlenswert, auch über das gesetzliche Minimum hinaus.
