Nein, nicht auf Basis von Emissionskompensation außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette. Die UWG-Novelle verbietet kompensationsbasierte Neutralitätsclaims. Wenn Sie tatsächliche Emissionsreduktionen in Ihrer Wertschöpfungskette nachweisen können, ist eine entsprechende, präzise formulierte Aussage möglich. Der Claim muss aber spezifisch sein und sich auf das beziehen, was tatsächlich gemessen und reduziert wurde.
