Die EmpCo-Richtlinie ist verabschiedet und ab September 2026 geltendes Recht durch das UWG in Deutschland. Sie verbietet bestimmte Praktiken: vage Umweltaussagen, selbstgemachte Siegel, irreführende Reichweite, kompensationsbasierte Klimaneutralitätsclaims. Die Green Claims Directive geht darüber hinaus: wissenschaftliche Substanziierung jeder Umweltaussage, Pflicht zur unabhängigen Verifizierung durch Dritte. Da die GCD derzeit gestoppt ist, bleibt die EmpCo-Umsetzung im UWG der maßgebliche Standard.