Das LkSG ist ein deutsches Gesetz, die CSDDD hingegen eine EU-Richtlinie. Die CSDDD muss somit in nationales Recht umgesetzt werden und soll das LkSG künftig erweitern bzw. ablösen. Hierzu sind noch politische Entwicklungen zu erwarten. In der Praxis ähneln sich Ziel und Prozessbausteine (Risiko, Maßnahmen, Nachweise), Betroffenheit und Scope unterscheiden sich jedoch.