Die Empowering Consumers Directive (EU 2024/825) wurde im Februar 2024 verabschiedet. Deutschland hat sie im Dezember 2025 durch eine Novelle des UWG umgesetzt. Die neuen Regeln gelten ab dem 27. September 2026. Sie verbieten generische Umweltaussagen ohne anerkannte Zertifizierung, nicht-zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel, irreführende Reichweite von Claims und kompensationsbasierte Neutralitätsclaims. Betroffen sind alle Unternehmen mit B2C-Geschäft, unabhängig von Größe oder Branche, indirekt und teils ist auch das B2B-Geschäft betroffen.