Primär Verbraucherzentralen und Wettbewerber über das UWG. Beide können Unterlassungsklagen einreichen. Bei grenzüberschreitenden Verstößen in drei oder mehr EU-Staaten drohen Bußgelder bis zu 4% des Jahresumsatzes. Dazu kommen zunehmend Anforderungen großer Handelspartner und Abnehmer, die von Lieferanten belegte Nachhaltigkeitsaussagen verlangen.