Nachhaltige Lieferketten umsetzen
Wir helfen kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung Ihrer Strategie zu nachhaltigen Lieferketten. Hierbei ordnen wir die Kundenanforderungen sowie die regulatorischen Anforderungen aus LkSG, CSDDD, EUDR, PPWR, Scope 3 ein und unterstützen bei der Übersetzung in Projekte, Prozesse, Dokumentation und Monitoring.
Hierbei fokussieren wir uns auf Ihre Key Benefits:
- Einordnung & Prioritäten (Health-Check): Was ist für Sie relevant, was haben Sie schon und was sollten Sie als Erstes angehen,
- Risikomanagement: Aufbau oder Integration eines Risikomanagements für Ihre Lieferkette,
- Auditierbare Deliverables: Nachweislogik, Prozesse und Struktur, Dokumente und Prozessbeschreibungen,
- Einfache Handhabung im Einkauf: Befähigung zur Umsetzung im Tagesgeschäft.
Sie benötigen Unterstützung? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch:
Inhaltsverzeichnis
- Warum nachhaltige Lieferketten?
- Was sind nachhaltige Lieferketten?
- Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
- Was ist die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)?
- Was ist die EU Deforestation Regulation (EUDR)?
- Übersicht LkSG, CSDDD und EUDR
- Scope-3-Emissionen: die Klimadimension der Lieferkette
- Was ist die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)?
- Relevante Downloads
- Ihr kostenloses Erstgespräch bei LinWang Consulting
- Frequently Asked Questions (FAQ)
Warum nachhaltige Lieferketten?
Lieferkettenanforderungen werden in vielen Branchen über Stakeholder-Anforderungen von Kunden oder Banken, Audits und Ausschreibungen konkret. Dies gilt auch für Unternehmen, die nicht direkt von der Regulatorik betroffen sind.
Typische Anfangsschwierigkeiten:
- Wiederkehrende Anfragen wie Fragebögen, Anmeldung auf Lieferantenportalen und Lieferenatenkodizes, die jedes Mal neu geprüft und beantwortet werden,
- Ein Dschungel von Fragestellungen und Themen führen dazu, dass man gar nicht weiß, wo man starten soll,
- Keine klaren Verantwortlichkeiten und Prozesse führen zu hohen Reibungsverlusten.

Was sind nachhaltige Lieferketten?

Nachhaltige Lieferketten beinhalten Beschaffungsprozesse, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen entlang der gesamten Kette aktiv steuern. Es geht hierbei nicht nur darum, Risiken zu vermeiden, sondern Verantwortung dort wahrzunehmen, wo Materialien gewonnen, Produkte hergestellt, transportiert und entsorgt werden.
Konkret bedeutet das, dass Unternehmen Transparenz über Lieferanten und Vorstufen schaffen, relevante Risiken wie Menschenrechtsverletzungen, Arbeitssicherheit, Umweltverschmutzung oder Entwaldung bewerten und wirksame Präventions- und Abhilfemaßnahmen ableiten. Dazu gehören klare Anforderungen an Lieferanten, belastbare Daten und Nachweise, ein funktionierendes Beschwerdeverfahren sowie kontinuierliche Kontrollen und Verbesserungen.
Eine nachhaltige Lieferkette ist damit das Produkt eines Risikomanagementsystems und einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie. Sie trägt damit zur Reduzierung von Compliance- und Reputationsrisiken und Messung von Nachhaltigkeitszielen bei.
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Was ist der Hintergrund des LkSG?
Das LkSG beschreibt Sorgfaltspflichten zur Identifikation und Behandlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in Lieferketten. Praktisch beinhaltet das Risikomanagement, Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeprozesse und nachvollziehbare Dokumentation.
Wer ist vom LkSG betroffen?
- Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden seit dem 01.01.2024, Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitenden bereits seit dem 01.01.2023,
- Unternehmen, die direkt betroffene Unternehmen beliefern und Anfragen bekommen (bspw. Fragebögen und Lieferantenkodizes/Supplier Code of Conducts),
- Unternehmen, die sonstige Stakeholder-Anforderungen erfüllen müssen (bspw. ESG-Ratings für Banken oder Teilnahme an Ausschreibungen).
Wie helfen wir (beispielhafte Deliverables)?
- Gap-Analyse + Roadmap (Prioritäten, Quick Wins)
- Aufbau Risikomanagement und Risikoanalyse-Methodik (inkl. Templates)
- Prozessdesign Einkauf (Onboarding, Monitoring, Eskalation)
- Lieferantenpaket (Anschreiben, FAQ, Fragebogen, Datenstruktur)
- Dokumentationspaket
- Enablement (Change Management, Training, interne Guidelines)
Hinweis: Änderungen des LkSG sind möglich.

Was ist die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)?

Was ist der Hintergrund der CSDDD?
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Gegensatz zum deutschen LkSG ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zu Due-Diligence-Prozessen zu Menschenrechten und Umwelt entlang relevanter Teile der Wertschöpfungskette verpflichtet. Für viele Mittelständler wirkt sie indirekt über Kunden- und Stakeholderanforderungen (Fragebögen, Verträge, Audits, Lieferantenbewertungen).
Wer ist von der CSDDD betroffen?
- Ab 2029: Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitenden und über 1.500 Mio.€ Nettoumsatz,
- Unternehmen, die künftig direkt betroffene Unternehmen beliefern und Anfragen bekommen (bspw. Fragebögen und Lieferantenkodizes/Supplier Code of Conducts),
- Unternehmen, die künftig sonstige Stakeholder-Anforderungen erfüllen müssen (bspw. ESG-Ratings für Banken oder Teilnahme an Ausschreibungen.
Wie helfen wir (beispielhafte Deliverables)?
Die CSDDD muss noch in geltendes nationales Recht umgesetzt werden. Daher empfehlen wir aktuell den Aufbau der Prozesse nach LkSG, um sie dann künftig auch CSDDD-compliant zu gestalten. Zu den Deliverables gehören daher:
- Gap-Analyse + Roadmap (Prioritäten, Quick Wins)
- Aufbau Risikomanagement und Risikoanalyse-Methodik (inkl. Templates)
- Prozessdesign Einkauf (Onboarding, Monitoring, Eskalation)
- Lieferantenpaket (Anschreiben, FAQ, Fragebogen, Datenstruktur)
- Dokumentationspaket
- Enablement (Change Management, Training, interne Guidelines)
Hinweis: Änderungen des CSDDD, insbesondere die Umsetzung in geltendes deutsches Recht, sind möglich.
Was ist die EU Deforestation Regulation (EUDR)?
Was ist der Hintergrund der EUDR?
Die EUDR betrifft bestimmte Rohstoffe/Produkte und stellt Anforderungen an Sorgfaltspflichten, Daten und Prozessfreigaben, damit Produkte entwaldungsfrei und somit EUDR-konform sind. Operativ entscheiden Datenmodell, Lieferanten-Datenfluss und Freigabeprozess darüber, ob die Umsetzung funktioniert.
Entwaldungsfreie Produkte im Sinne der EUDR sind Produkte, die aus Rohstoffen hergestellt wurden, die nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden Bei Holz stammen sie zudem nicht aus Wäldern, die nach diesem Stichtag degradiert wurden. Zusätzlich müssen sie gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes legal erzeugt worden sein.
Wer ist von der EUDR betroffen?
Nach Stand 2025 gilt die EUDR:
- ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen*:
- vor allem für diejenigen Unternehmen relevant, die EUDR-Waren (Rind, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk, Holz und daraus hergestellte Erzeugnisse) erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen,
- für 1. nachgelagertes Unternehmen in reduzierter Form.
- ab dem 30. Juni 2027 für Klein- und Kleinstunternehmen* in reduzierter Form:
- vor allem für diejenigen Unternehmen relevant, die EUDR-Waren (Rind, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk, Holz und daraus hergestellte Erzeugnisse) erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen,
- für 1. nachgelagertes Unternehmen in reduzierter Form.
Wie helfen wir (beispielhafte Deliverables)?
- Scope-Check, Gap-Analyse + Roadmap (Prioritäten, Quick Wins)
- Unterstützung bei Konzeptionierung und Umsetzung Due-Diligence-System und Nachweissystem
- Aufbau Risikomanagement und Risikoanalyse-Methodik (inkl. Templates)
- Prozessdesign (Freigaben, Stop/Go, Ablage)
- Lieferantenpaket (Anforderungen, Templates, FAQ)
- Enablement (Change Management, Training, interne Guidelines)

Übersicht LkSG, CSDDD und EUDR
Lieferkettenanforderungen werden in vielen Branchen über Stakeholder-Anforderungen von Kunden oder Banken, Audits und Ausschreibungen konkret. Dies gilt auch für Unternehmen, die nicht direkt von der Regulatorik betroffen sind.
Typische Anfangsschwierigkeiten:
- Wiederkehrende Anfragen wie Fragebögen, Anmeldung auf Lieferantenportalen und Lieferenatenkodizes, die jedes Mal neu geprüft und beantwortet werden,
- Ein Dschungel von Fragestellungen und Themen führen dazu, dass man gar nicht weiß, wo man starten soll,
- Keine klaren Verantwortlichkeiten und Prozesse führen zu hohen Reibungsverlusten.
| LkSG | CSDDD | EUDR | |
|---|---|---|---|
| Instrument | Bundesgesetz | EU-Richtlinie (Umsetzung in nationales Recht erforderlich) | EU-Verordnung (direkt anwendbar) |
| Inkrafttreten/Anwendung | Seit 01.01.2023 bzw. 01.01.2024 | Ursprünglich: Ab 26.07.2027 Nach aktuellen politischen Diskussionen (Omnibus I): Ab 26.07.2029 |
Ab 30.12.2026: Für mittlere und große Unternehmen Ab 30.06.2027: Für Klein- und Kleinstunternehmen |
| Schwellenwerte | > 1.000 Mitarbeitende | > 5.000 Mitarbeitende und > 1.500 Mio. € Nettoumsatz (lt. Omnibus Dez. 2025, noch nicht umgesetzt) > 1.000 Mitarbeitende und > 450 Mio. € Nettoumsatz (noch geltende Richtlinie, wird abgelöst) |
Die Verordnung gilt produkt- und rollenbezogen. Definition mittlere und große Unternehmen (Erfüllung 2 von 3 Kriterien):
Definition Klein- und Kleinstunternehmen nach §267 Abs.1 HGB |
| Konzernbezug | Praktisch konzernrelevant über zentrale Governance | Gruppenlogik (Schwellen kumuliert bei Konzern) | Rollenspezifisch je Rolle und Produktfluss |
| Betroffene Funktionen (typisch) | Compliance, Einkauf, Sustainability, HR, Legal, Risikomanagement, IT | Compliance, Einkauf, Sustainability, HR, Legal, Risikomanagement, IT | Compliance, Einkauf, Logistik, Sustainability, IT |
| Kurzbeschreibung | Sorgfaltspflichten zur Identifikation und Behandlung menschrechtlicher und umweltbezogener Risiken in Lieferketten | Sorgfaltspflichten zur Identifikation und Behandlung menschrechtlicher und umweltbezogener Risiken in Lieferketten | Sorgfaltspflichten, Daten und Prozessfreigaben, damit Produkte entwaldungsfrei sind. Folgende Rohstoffe sind betroffen:
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| Kernpflichten |
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| Sanktionen | Sanktionsrahmen existiert. Jedoch: BAFA ist angehalten, den Vollzug zurückhaltend auszuüben (nur bei gravierenden Verletzungen), allerdings nicht klar definiert. | Max. 3% des Jahresumsatzes (lt. Omnibus I Dez. 2025, noch nicht umgesetzt) Max 5% des Jahresumsatzes (noch geltender Wert, wird abgelöst) |
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Scope-3-Emissionen: die Klimadimension der Lieferkette

Scope 3 als Lieferketten-Thematik
Bei den meisten produzierenden Unternehmen machen Scope-3-Emissionen 60-90 % des gesamten CO₂-Fußabdrucks aus. Das sind die Emissionen, die nicht im eigenen Betrieb entstehen, sondern in der vorgelagerten Lieferkette (eingekaufte Materialien, Transport, Vorproduktion) und nachgelagert (Nutzung, Entsorgung). Wer seine Lieferkette nachhaltig aufstellt, kommt an Scope 3 nicht vorbei.
Die Anforderung kommt aus mehreren Richtungen gleichzeitig. Unter CSRD/ESRS ist die Offenlegung wesentlicher Scope-3-Kategorien für berichtspflichtige Unternehmen verpflichtend. Unternehmen mit SBTi-Zielen (Science Based Targets initiative) müssen Scope-3-Reduktionsziele setzen, sobald Scope 3 mehr als 40% der Gesamtemissionen ausmacht, was bei produzierenden Unternehmen fast immer der Fall ist. Und auch nicht direkt berichtspflichtige Mittelständler spüren den Druck: Großkunden brauchen Emissionsdaten ihrer Lieferanten für die eigene Scope-3-Bilanz und die eigenen SBTi-Ziele. Wer diese Daten nicht liefern kann, rutscht im Lieferantenranking ab oder verliert Ausschreibungen.
Das praktische Problem
Die Herausforderung ist selten die Methodik (GHG Protocol Scope 3 Standard ist gut dokumentiert), sondern die Datenbeschaffung. Typische Hürden:
- Lieferanten liefern keine Daten:
Viele Vorlieferanten, besonders in Asien, können oder wollen keine produktspezifischen Emissionsdaten bereitstellen. Das Ergebnis: Unternehmen stecken bei Branchendurchschnitten und Spend-basierten Schätzungen fest, die für konkrete Reduktionsziele nicht taugen. - Datenqualität unklar:
Selbst wenn Lieferanten Emissionsdaten liefern, fehlt oft die Methodik dahinter. Ohne zu wissen, ob ein Lieferant nach GHG Protocol, nach ISO 14064 oder nach einer eigenen Schätzung berichtet, sind die Daten nicht vergleichbar. - Spend-basiert vs. aktivitätsbasiert:
Viele Unternehmen starten mit Spend-basierten Schätzungen (Einkaufsvolumen × Branchenfaktor). Das liefert eine erste Größenordnung, aber keine Steuerungsfähigkeit: Wenn ein Lieferant seine Emissionen halbiert, ändert sich an Ihrer Spend-basierten Berechnung nichts. Der Übergang zu aktivitätsbasierten Daten (konkrete Mengen, Energieverbräuche, Transportwege) ist der entscheidende Schritt. - Keine Anbindung an Einkaufsprozesse:
Scope-3-Daten werden häufig einmal jährlich im Nachhaltigkeitsteam erhoben, aber nicht in die laufende Lieferantenbewertung oder Beschaffungsentscheidung integriert. So bleiben sie ein Reporting-Artefakt ohne Steuerungswirkung.
Wie wir das Thema angehen
-
Scope-3-Screening:
Identifikation der wesentlichen Kategorien (typischerweise 3-5 von 15 GHG-Protocol-Kategorien, die 80-90 % der Emissionen ausmachen). Kein Full Scope 3 über alle 15 Kategorien, wenn es operativ keinen Sinn ergibt. -
Datenmodell und Lieferantenanbindung:
Aufbau einer Datenstruktur, die Emissionsdaten mit dem bestehenden Lieferantenmanagement verbindet. Klare Anforderungen an Lieferanten, was sie liefern sollen, in welchem Format und mit welcher Methodik. -
Übergang von Schätzungen zu Primärdaten:
Priorisierter Ansatz: bei den Top-Lieferanten (nach Emissionsrelevanz) auf Primärdaten umstellen, für den Rest mit qualifizierten Sekundärdaten arbeiten. ESRS E1 erlaubt diesen stufenweisen Ansatz ausdrücklich, und die Omnibus-Vereinfachungen stärken die Möglichkeit, bei unverhältnismäßigem Aufwand auf Sekundärdaten zurückzugreifen. Mehr zum Reporting unter Nachhaltigkeits-Reporting. -
Integration in bestehende Prozesse:
Emissionsdaten gehören in die Lieferantenbewertung, ins Onboarding neuer Lieferanten und in die Einkaufsentscheidung. Wir helfen beim Prozessdesign, nicht nur beim einmaligen Datensammeln.

Was ist die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)?

Was genau ist die PPWR?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, Verordnung EU 2025/40) ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und gilt als EU-Verordnung direkt in allen Mitgliedsstaaten. Die ersten Pflichten greifen am 12. August 2026, weitere Anforderungen folgen stufenweise bis 2030. Betroffen sind alle Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, bereitstellen oder verwenden. In Deutschland löst die PPWR in den betroffenen Bereichen das bestehende Verpackungsgesetz (VerpackG) ab.
Warum ist das relevant in Ihrer Lieferkette? Weil die PPWR nicht nur eine Verpackungsvorschrift ist, sondern tiefgreifende Anforderungen an Beschaffung, Lieferantensteuerung und Datenmanagement stellt. Recyclatanteile in Kunststoffverpackungen, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Wiederverwendungsquoten lassen sich nicht allein im eigenen Haus umsetzen. Sie erfordern Daten und Zusagen von Verpackungslieferanten, Abfüllern und Logistikpartnern.
Wesentliche Anforderungen und Fristen?
- Ab 12. August 2026: PFAS-Beschränkungen in Lebensmittelkontaktverpackungen (max. 25 ppb je Einzelsubstanz, 250 ppb Summe aller PFAS in gezielter Analyse, 50 ppm Gesamtfluorgehalt). Konformitätsbewertung und technische Dokumentation für Verpackungen. Herstellerregistrierung und erweiterte Herstellerverantwortung (EPR).
- Ab 12. August 2028: Harmonisierte Kennzeichnungspflichten (Materialzusammensetzung, Entsorgungshinweise). Kompostierbare Tee-/Kaffeebeutel. Minimierung von Leerraum in Verkaufsverpackungen.
- Ab 1. Januar 2030: Mindest-Recyclatanteile in Kunststoffverpackungen (kontaktsensitive PET-Verpackungen: 30 %, kontaktsensitives Nicht-PET: 10 %, sonstige Kunststoffverpackungen: 35 %). Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein (Leistungsstufen A-C). Mehrwegquoten für Transportverpackungen (40 %, ab 2040: 70 %). Verbot bestimmter Einwegverpackungen (u. a. Gruppenverpackungen, Einwegverpackungen für unverarbeitetes Obst/Gemüse unter 1,5 kg, Einweggeschirr in der Gastronomie).
Die Lieferketten-Perspektive
Die PPWR ist keine reine Compliance-Aufgabe für die Verpackungsentwicklung. Sie hat Auswirkungen auf den gesamten Beschaffungsprozess:
- Lieferanten-Anforderungen:
Verpackungslieferanten müssen Daten zu Materialzusammensetzung, Recyclatanteil und Recyclingfähigkeit liefern. Das muss vertraglich verankert und im Einkaufsprozess abgebildet werden.
-
Datenmanagement:
Für die Konformitätsbewertung brauchen Sie pro Verpackung eine technische Dokumentation. Bei Hunderten von Verpackungsvarianten ist das ohne strukturierten Datenfluss von Lieferanten nicht handhabbar. -
Wechselwirkung mit EUDR und LkSG:
Unternehmen, die bereits ein Lieferanten-Risikomanagement nach LkSG aufgebaut haben, können die PPWR-Anforderungen in bestehende Prozesse integrieren, statt parallele Strukturen aufzubauen. Gleiches gilt für EUDR-betroffene Rohstoffe wie Kautschuk oder Holz.
Wie helfen wir bei der PPWR-Umsetzung?
-
Betroffenheitsanalyse:
Welche Ihrer Verpackungen fallen unter welche Anforderungen und Fristen? Was ändert sich gegenüber den bestehenden VerpackG-Pflichten? -
Gap-Analyse + Roadmap:
Abgleich gegen die Anforderungen ab August 2026 und priorisierte Roadmap für die nachfolgenden Stufen (2028, 2030) -
Integration in bestehendes Lieferantenmanagement:
Anforderungen an Verpackungslieferanten, Templates, Datenstruktur, Vertragsanpassungen -
Prozessdesign:
Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Kennzeichnung, Anbindung an EPR-System -
Erstellung der Dokumente:
Notwendige technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen (DoC)

Ihr kostenloses Erstgespräch bei LinWang Consulting

In unseren Erstgesprächen geben wir Ihnen eine Ersteinschätzung zu Ihrer Betroffenheit und führen eine Erstanalyse zu Ihrem Status Quo durch. Unser Ziel ist es, dass Sie bereits etwas Konkretes an die Hand bekommen.
Hinweis: Wir leisten keine Rechtsberatung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung. Wir unterstützen bei Umsetzung, Prozessdesign, Datenerhebung, Dokumentation, Lieferantenkommunikation und Audit-Readiness. Für rechtliche Auslegung und verbindliche Einschätzungen sollten bei Bedarf qualifizierte Rechtsberatung eingebunden werden.
Frequently Asked Questions (FAQ)
Das LkSG ist ein deutsches Gesetz, die CSDDD hingegen eine EU-Richtlinie. Die CSDDD muss somit in nationales Recht umgesetzt werden und soll das LkSG künftig erweitern bzw. ablösen. Hierzu sind noch politische Entwicklungen zu erwarten. In der Praxis ähneln sich Ziel und Prozessbausteine (Risiko, Maßnahmen, Nachweise), Betroffenheit und Scope unterscheiden sich jedoch.
Nachhaltige Lieferkette heißt: Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken werden priorisiert, gesteuert und dokumentiert. Entscheidend ist ein wirksamer Prozess im Einkauf, nicht nur ein Dokument für die Schublade.
Die EUDR (EU Entwaldungsverordnung) stellt Anforderungen an Sorgfaltspflichten und Daten für bestimmte Produkte/Rohstoffe, damit diese entwaldungsfrei und legal sind.
Weil Nachweisfähigkeit typischerweise Prozesse, Entscheidungen und Dokumentation verlangt. Ein Code of Conduct ist dabei nur ein Baustein.
Nein. Üblich ist ein risikobasierter Ansatz: mehr Detailtiefe bei höherem Risiko, wohingegen bei niedrigerem Risiko weniger Detailtiefe bei der Prüfung in Ordnung ist.
Wir sehen in diesen Projekten meist Einkauf, Compliance/Legal, Risikomanagement und Nachhaltigkeit. Je nach Thema werden auch HR, IT, Vertrieb und Operations/Logistik hinzugezogen.
In der Regel nicht. Die Initiativen starten zumeist als Projekt, danach wandert die Tätigkeit als Prozess in den täglichen Betrieb über.
Nicht zwingend. Generell ist es zuerst sinnvoll, Prozesse und Verantwortlichkeiten sowie Datenstrukturen und -modelle zu definieren. Tools und Software-Lösungen sollten danach folgen.
Betroffenheit und Scope klären, Deliverables definieren und priorisieren. Ggf. sollte fachkompetente Beratung hinzugezogen werden. Hier können wir gerne unterstützen.
Mit klaren Anforderungen, Erklärungen und Hilfestellungen, welche die Lieferanten verstehen.
Organisatorisch sollte im Change Management der Einkauf bereits aktiv eingebunden werden. Im Betrieb helfen Schulungen, Handbuch und klare Prozesse.
Sie sollten Ihre Lieferanten nicht alleine lassen und den aktiven Austausch über den Einkauf anregen. Hier gilt es Hilfen und Guides zur Verfügung zu stellen, Fristen zu setzen, Erinnerungen zu verschicken, in den direkten Austausch zu gehen und Fragen zu klären. Wenn Sie weiterhin keine Daten bekommen, sollten Sie eskalieren, priorisieren und ggf. Konsequenzen einleiten. In jedem Fall sind Ihre Aktionen zu dokumentieren.
Hier können Sie auf Tools und Software-Anbieter zurückgreifen. Wenn Sie dies nicht wünschen: Eingang – Triage – Bearbeitung – Abschluss, Dokumentation über den gesamten Prozess hinweg und die entsprechende Aufbewahrung. Wichtig ist, die Anforderungen an den Beschwerdemechanismus wie bspw. Anonymität zu gewährleisten.
Üblich sind regelmäßige Updates (z.B. jährlich) und anlassbezogene Updates (neue Lieferanten, Verdachtsfall, Hinweis, neue Region).
Sobald Templates, Strukturen und Prozesse definiert bzw. erstellt sind, sinkt der Aufwand im täglichen Betrieb spürbar. Der Initialaufwand ist abhängig von der Branche, Lieferantenbasis und Expertise im Unternehmen.
Nachhaltige Lieferketten haben das Risikomanagement im Fokus. Wenn ein Risiko eintritt, ist dies in der Regel mit hohen Kosten und Reputationsschaden verbunden. Darüber hinaus tragen Stakeholder-Anforderungen (Banken, Kunden) zum ROI bei.
Eine Betroffenheitsprüfung, ein erstes Verständnis (durch bspw. Kurzschulung) und eine Scope-/Gap-Analyse.
Scope-3-Emissionen umfassen alle indirekten Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette: eingekaufte Materialien, Transport, Vorproduktion, Nutzung und Entsorgung. Bei den meisten produzierenden Unternehmen machen sie 70-90 % des gesamten CO₂-Fußabdrucks aus. Wer unter CSRD/ESRS berichtspflichtig ist, muss seine wesentlichen Scope-3-Kategorien offenlegen. Unternehmen mit SBTi-Zielen müssen Scope-3-Reduktionsziele setzen, wenn Scope 3 über 40 % der Gesamtemissionen ausmacht. Aber auch nicht direkt berichtspflichtige Mittelständler bekommen die Anforderung über ihre Kunden: Großunternehmen brauchen Emissionsdaten ihrer Lieferanten für die eigene Berichterstattung und ihre SBTi-Ziele. Scope 3 ist damit ein konkreter Baustein im Lieferantenmanagement. Mehr zum Thema Klimadaten unter Klimamanagement.
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, Verordnung EU 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft, die allgemeine Anwendung beginnt am 12. August 2026. Weitere Pflichten folgen stufenweise bis 2030. Betroffen sind alle Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, bereitstellen oder verwenden. Im Unterschied zur bisherigen Verpackungsrichtlinie gilt die PPWR als EU-Verordnung direkt, also ohne nationale Umsetzung. Wesentliche Anforderungen: PFAS-Beschränkungen in Lebensmittelkontaktverpackungen und Konformitätsbewertung ab August 2026, harmonisierte Kennzeichnungspflichten ab August 2028, Mindest-Recyclatanteile (kontaktsensitives PET: 30 %, Nicht-PET: 10 %, sonstige Kunststoffe: 35 %) und Recyclingfähigkeitspflicht ab 2030. Für die Lieferkette bedeutet das: Verpackungslieferanten müssen Daten zu Materialzusammensetzung, Recyclatanteil und Recyclingfähigkeit liefern, und diese Anforderungen müssen in Einkaufsprozesse und Lieferantenverträge integriert werden.
Das hängt von Ihrem Unternehmen und der Ressourcenverfügbarkeit sowie der Expertise ab. Externe Unterstützung ist meist die bessere Option, wenn Sie Geschwindigkeit, Expertise, Struktur oder Ressourcen benötigen.
Eine Zusammenarbeit startet typischerweise mit Scope-Klärung und Priorisierung (Was ist relevant, was ist Minimalumfang). Danach bauen wir die Prozesse und Artefakte auf und unterstützen beim Aufbau der Kompetenz bei Ihnen im Unternehmen.
Dies hängt vom Projektsetup und der Ressourcenverfügbarkeit ab. Es ist möglich, dass LinWang Consulting zusätzliche Kapazitäten in Projekten bereitstellt, um Ihren Aufwand zu reduzieren und so Projekte zu beschleunigen.
Ein Start ist oft zeitnah möglich, sobald Ziele und Projektumfang sowie Verantwortlichkeiten geklärt sind. Wie bei den meisten Beratungen benötigen wir aber aufgrund von Kapazitätsplanung etwas Vorlaufzeit, diese kann variieren, sprechen Sie uns gerne hierdrauf an.
Ja. Wir begleiten unsere Kunden oft bei Ausschreibungen von der Anforderungsaufnahme über Evaluierung und Vergabe bis zur Implementierung und Go Live. Wichtig ist, dass die Lösung zu Ihrem Unternehmen passt, hier können wir mit unserer Marktexpertise gezielt unterstützen.
Ja. Change Management und Enablement sind wichtige Schlüsselfaktoren für den Projekterfolg und die nachhaltige Akzeptanz der neuen Prozesse.
Nein, LinWang Consulting bietet keine Rechtsberatung an. Wir unterstützen bei Umsetzung, Prozessen, Datenerhebung, Dokumentation und Audit-Readiness. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen sollten bei Bedarf qualifizierte Rechtsberatung eingebunden werden.
Wir fokussieren uns vor allem auf mittelständische Unternehmen, da sie zumeist keine großen Nachhaltigkeits-Teams haben und ihnen oft die Expertise in-house fehlt. Unsere Berater haben auch eine breite Projekterfahrung im Großunternehmens- und Konzernumfeld.






