PPWR-Rollenanalyse
Ihre PPWR-Pflichten in wenigen Minuten geklärt
Verkaufen Sie verpackte Produkte? Dann gilt ab dem 12.08.2026 die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Sie. Nutzen Sie unsere Rollenanalyse und erhalten Sie Ihren individualisierten PDF-Bericht mit Ihren Rollen, Pflichten und Fristen in wenigen Minuten.
✓ Kostenfrei ✓ Direkt per E-Mail ✓ PDF-Bericht ✓ Wenige Minuten

So funktioniert es
In drei Schritten zu Ihrem PDF-Bericht.
01
Fragen beantworten
Sie geben in einem kurzen Online-Formular Auskunft zu Ihrem Unternehmen.
02
Rollen analysieren
Wir ordnen Ihr Unternehmen den acht PPWR-Rollen nach Artikel 3 zu. Mehrfachzuordnungen werden berücksichtigt.
03
PDF-Bericht erhalten
Per E-Mail. Mit Rollenanalyse, konkreten Pflichten pro Rolle und Fristenüberblick.
Ihre PPWR Rollenanalyse: Welche Pflichten kommen auf Ihr Unternehmen zu?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft nahezu jedes Unternehmen, das in der EU verpackte Produkte verkauft, Verpackungsmaterial liefert oder Waren importiert. Welche der acht Rollen nach Art. 3 auf Ihr Unternehmen zutreffen (Erzeuger, Hersteller, Importeur, Lieferant, Vertreiber, Endvertreiber, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister) entscheidet darüber, welche Pflichten ab August 2026 für Sie greifen, von der EPR-Registrierung beim Verpackungsregister bis zur technischen Dokumentation nach Anhang VII.
Unser Rollenanalyse-Check führt Sie in wenigen Minuten durch ein kurzes Online-Formular. Aus Ihren Antworten leiten wir Ihre Rollen ab und senden Ihnen einen individualisierten PDF-Bericht: pro identifizierter Rolle den konkreten Pflichtenkatalog mit Fundstellen in der Verordnung, einen Zeitstrahl der wichtigsten Fristen bis 2040 sowie Hinweise zu Mehrfachrollen und Mitgliedstaat-spezifischen Pflichten. Der Check ist für Sie kostenfrei.
Häufig betreffen mehrere Rollen gleichzeitig
Mehrfachrollen sind in der Praxis die Regel. Ein mittelständischer Lebensmittelhersteller mit eigenem Online-Shop ist typischerweise gleichzeitig Erzeuger, Hersteller im Sinne der PPWR und Endvertreiber. Wer aus Drittländern bezieht, ist zusätzlich Importeur. Hinzu kommt, dass der Hersteller-Status nach PPWR pro EU-Mitgliedstaat zu prüfen ist: wer in mehreren Ländern verkauft, hat in jedem dieser Länder separate Registrierungs- und Mengenmeldepflichten beim jeweiligen Verpackungsregister.
Ihre identifizierten Rollen nach Artikel 3 PPWR, die jeweils konkreten Pflichten (z.B. EPR-Registrierung, Konformitätsbewertung, Kennzeichnung, Mengenmeldung) und ein Fristenüberblick mit den wichtigsten Stichtagen sowie weitere hilfreiche Hinweise.
Mehrfachrollen sind in der Praxis eher die Regel als die Ausnahme. Die Rolle bestimmt sich auf Verpackungsartikel-Basis. Bei hunderten bis tausenden von Verpackungsartikeln kommen häufig mehrere Rollen zum Tragen. Eine solche Bestandsaufnahme und Rollenanalyse sind der erste Schritt in jedem PPWR-Projekt.
Die PPWR weist Pflichten nicht pauschal allen Unternehmen zu, sondern leitet sie aus Ihrer Rolle ab. Artikel 3 der Verordnung definiert vornehmlich folgende Rollen: Erzeuger, Hersteller, Importeur, Lieferant, Vertreiber, Endvertreiber, Bevollmächtigter und Fulfillment-Dienstleister. Für jede dieser Rollen ergibt sich ein eigener Pflichtenkatalog, von der EPR-Registrierung beim Verpackungsregister über Kennzeichnungspflichten bis zur technischen Dokumentation.
Welche konkreten Pflichten auf Sie zukommen, hängt also davon ab, welche Rollen auf Ihr Unternehmen zutreffen. Der erste Schritt zur Compliance ist deshalb die Klärung Ihrer Rolle.
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft nahezu jedes Unternehmen, das in der EU verpackte Produkte verkauft, Verpackungsmaterial liefert oder Waren importiert. Das schließt Lieferanten, Hersteller, Onlinehändler und Importeure gleichermaßen ein. Praktisch jedes Unternehmen entlang der Lieferkette eines verpackten Produkts ist in irgendeiner Form betroffen.
