PPWR-Rollenanalyse
Ihre PPWR-Pflichten in wenigen Minuten geklärt
Verkaufen Sie verpackte Produkte? Dann gilt ab dem 12.08.2026 die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Sie. Nutzen Sie unsere Rollenanalyse und erhalten Sie Ihren individualisierten PDF-Bericht mit Ihren Rollen, Pflichten und Fristen in wenigen Minuten.
✓ Kostenfrei ✓ Direkt per E-Mail ✓ PDF-Bericht ✓ Wenige Minuten

So funktioniert es
In drei Schritten zu Ihrem PDF-Bericht.
01
Fragen beantworten
Sie geben in einem kurzen Online-Formular Auskunft zu Ihrem Unternehmen.
02
Rollen analysieren
Wir ordnen Ihr Unternehmen den acht PPWR-Rollen nach Artikel 3 zu. Mehrfachzuordnungen werden berücksichtigt.
03
PDF-Bericht erhalten
Per E-Mail. Mit Rollenanalyse, konkreten Pflichten pro Rolle und Fristenüberblick.
Ihre PPWR Rollenanalyse: Welche Pflichten kommen auf Ihr Unternehmen zu?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft nahezu jedes Unternehmen, das in der EU verpackte Produkte verkauft, Verpackungsmaterial liefert oder Waren importiert. Welche der acht Rollen nach Art. 3 auf Ihr Unternehmen zutreffen (Erzeuger, Hersteller, Importeur, Lieferant, Vertreiber, Endvertreiber, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister) entscheidet darüber, welche Pflichten ab August 2026 für Sie greifen, von der EPR-Registrierung beim Verpackungsregister bis zur technischen Dokumentation nach Anhang VII.
Unser Rollenanalyse-Check führt Sie in wenigen Minuten durch ein kurzes Online-Formular. Aus Ihren Antworten leiten wir Ihre Rollen ab und senden Ihnen einen individualisierten PDF-Bericht: pro identifizierter Rolle den konkreten Pflichtenkatalog mit Fundstellen in der Verordnung, einen Zeitstrahl der wichtigsten Fristen bis 2040 sowie Hinweise zu Mehrfachrollen und Mitgliedstaat-spezifischen Pflichten. Der Check ist für Sie kostenfrei.
Häufig betreffen mehrere Rollen gleichzeitig
Mehrfachrollen sind in der Praxis die Regel. Ein mittelständischer Lebensmittelhersteller mit eigenem Online-Shop ist typischerweise gleichzeitig Erzeuger, Hersteller im Sinne der PPWR und Endvertreiber. Wer aus Drittländern bezieht, ist zusätzlich Importeur. Hinzu kommt, dass der Hersteller-Status nach PPWR pro EU-Mitgliedstaat zu prüfen ist: wer in mehreren Ländern verkauft, hat in jedem dieser Länder separate Registrierungs- und Mengenmeldepflichten beim jeweiligen Verpackungsregister.
Ihre identifizierten Rollen nach Artikel 3 PPWR, die jeweils konkreten Pflichten (z.B. EPR-Registrierung, Konformitätsbewertung, Kennzeichnung, Mengenmeldung) und ein Fristenüberblick mit den wichtigsten Stichtagen sowie weitere hilfreiche Hinweise.
Mehrfachrollen sind in der Praxis eher die Regel als die Ausnahme. Die Rolle bestimmt sich auf Verpackungsartikel-Basis. Bei hunderten bis tausenden von Verpackungsartikeln kommen häufig mehrere Rollen zum Tragen. Eine solche Bestandsaufnahme und Rollenanalyse sind der erste Schritt in jedem PPWR-Projekt.
Die PPWR weist Pflichten nicht pauschal allen Unternehmen zu, sondern leitet sie aus Ihrer Rolle ab. Artikel 3 der Verordnung definiert vornehmlich folgende Rollen: Erzeuger, Hersteller, Importeur, Lieferant, Vertreiber, Endvertreiber, Bevollmächtigter und Fulfillment-Dienstleister. Für jede dieser Rollen ergibt sich ein eigener Pflichtenkatalog, von der EPR-Registrierung beim Verpackungsregister über Kennzeichnungspflichten bis zur technischen Dokumentation.
Welche konkreten Pflichten auf Sie zukommen, hängt also davon ab, welche Rollen auf Ihr Unternehmen zutreffen. Der erste Schritt zur Compliance ist deshalb die Klärung Ihrer Rolle.
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft nahezu jedes Unternehmen, das in der EU verpackte Produkte verkauft, Verpackungsmaterial liefert oder Waren importiert. Das schließt Lieferanten, Hersteller, Onlinehändler und Importeure gleichermaßen ein. Praktisch jedes Unternehmen entlang der Lieferkette eines verpackten Produkts ist in irgendeiner Form betroffen.
CSRD schreibt Limited Assurance durch externe Prüfer vor. Für VSME und GRI ist eine Prüfung freiwillig, erhöht aber die Glaubwürdigkeit bei Banken, Investoren und Geschäftspartnern. CSDS hat Assurance-Anforderungen für börsennotierte Unternehmen in China. Unabhängig vom Standard: Wer Prozesse und Dokumentation von Anfang an prüfungsfähig aufbaut, reduziert den Aufwand für eine spätere Assurance erheblich. Die DNK-Plattform bietet für VSME-Berichte eine integrierte Plausibilitätsprüfung.
Für VSME-Erstberichte reichen oft die kostenlose DNK-Plattform und ergänzende Tabellenkalkulationen. Bei ESRS-Komplexität, großen Datenmengen oder Multi-Standard-Anforderungen lohnt sich spezialisierte ESG-Software mit automatisierter Datenerfassung, Workflow-Management und Audit-Trails. Software wird sinnvoll, wenn manuelle Erhebung fehleranfällig wird, die Datenpunktzahl Tabellenkalkulationen übersteigt oder die externe Prüfung lückenlose Dokumentation verlangt.
Die China Sustainability Disclosure Standards (CSDS) wurden 2024 vom chinesischen Finanzministerium eingeführt. Phase 1 sieht die freiwillige Anwendung für große börsennotierte Unternehmen vor, die vollständige Umsetzung ist bis 2030 geplant. CSDS integriert die doppelte Wesentlichkeit und lehnt sich an den ESRS. Relevant für deutsche Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in China oder chinesischen Investoren.
Die Wahl hängt von Größe, Branche und Stakeholder-Anforderungen ab. CSRD/ESRS ist ab den Omnibus-Schwellenwerten verpflichtend (>1.000 MA, >450 Mio. EUR Umsatz). VSME eignet sich für Unternehmen <1.000MA und ist bspw. über die kostenlose DNK-Plattform umsetzbar. GRI ist der globale Standard für Unternehmen mit internationalen Partnern. CSDS ist relevant bei China-Geschäft. In der Praxis arbeiten viele Unternehmen mit Kombinationen vor allem im internationalen Geschäftskontext.
ISSB (IFRS S1/S2) ist der globale Investorenstandard und arbeitet mit finanzieller Wesentlichkeit: Relevant ist, was Investitionsentscheidungen beeinflusst. ESRS nutzt die doppelte Wesentlichkeit und ergänzt die Impact-Perspektive. Ein ESRS-konformer Bericht deckt ISSB-Anforderungen mit ab. Umgekehrt gilt das nicht. ISSB dient als globale Baseline, auf der andere Standards aufbauen. Für international tätige Unternehmen empfiehlt sich, ISSB-Kompatibilität von Anfang an mitzudenken.
Die DWA untersucht zwei Dimensionen: Finanzielle Wesentlichkeit (welche Nachhaltigkeitsaspekte beeinflussen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens?) und Impact-Wesentlichkeit (welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft?). Ein Thema ist wesentlich, wenn es in mindestens einer Dimension wesentlich ist. Die DWA ist verbindlich für CSRD-Berichterstattung nach ESRS und wird auch ergänzend für VSME und GRI als strategisches Instrument empfohlen.
VSME (Voluntary SME Standard) ist ein von der EFRAG entwickelter Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen. Die EU-Kommission empfiehlt ihn seit Juli 2025 zur freiwilligen Nutzung für nicht-CSRD-pflichtige Unternehmen. Er besteht aus zwei Modulen: dem Basic-Modul (Mindestanforderungen, besonders für Kleinstunternehmen) und dem Comprehensive-Modul (erweiterte Angaben für Geschäftspartner, Banken und Investoren). Eine eigene Wesentlichkeitsanalyse ist nicht erforderlich. Obwohl rechtlich freiwillig, wird VSME in vielen Branchen zur praktischen Voraussetzung. Die kostenlose DNK-Plattform bietet ein VSME-Modul, das über 3.000 Unternehmen bereits nutzen.
Die EU-Omnibus-Richtlinie 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 veröffentlicht und trat Mitte März 2026 in Kraft. Die CSRD-Schwellenwerte wurden erheblich angehoben: von 250 auf 1.000 Mitarbeitende und auf über 450 Mio. EUR Jahresumsatz. Kapitalmarktorientierung spielt keine Rolle mehr. Die Berichtspflicht beginnt einheitlich ab dem Geschäftsjahr 2027. Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit für die nationale Umsetzung. Die Grundstruktur der CSRD und ESRS bleibt bestehen, der Anwendungskreis wurde aber deutlich eingeschränkt. Parallel arbeitet die EU-Kommission an inhaltlichen Vereinfachungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), um die Komplexität der Berichterstattung zu reduzieren.
Seit der Omnibus-Richtlinie 2026/470 (in Kraft seit März 2026) sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. EUR Jahresumsatz direkt berichtspflichtig. Die Berichtspflicht beginnt einheitlich ab dem Geschäftsjahr 2027. Rund 80% der ursprünglich geplanten Unternehmen fallen durch die neuen Schwellenwerte aus der direkten Pflicht. Aber: Berichtspflichtige Unternehmen müssen Lieferkettendaten offenlegen und fordern diese von ihren Zulieferern ein. VSME bietet einen strukturierten Rahmen für freiwilliges Reporting.
Die PCF-Berechnung erfolgt nach ISO 14067 oder dem GHG Protocol Product Standard. Erfasst werden alle Lebenszyklusphasen: Rohstoffgewinnung, Fertigung, Verpackung, Transport, Nutzungsphase und End-of-Life. Jede Phase nutzt spezifische Aktivitätsdaten (Mengen, Energieverbräuche) und Emissionsfaktoren aus anerkannten Datenbanken wie ecoinvent oder DEFRA. Eine Drittvalidierung durch LCA-Spezialisten stärkt die Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden und Regulierern.
Die CSRD verlangt eine Klimaberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die ESRS setzen GHG Protocol-konforme Inventare als technische Grundlage voraus. Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse der CSRD identifiziert, welche Klimathemen sowohl finanziell wesentlich als auch in ihrer Umweltwirkung relevant sind. Ein belastbares GHG-Inventar ist damit Voraussetzung für die ESRS-konforme Berichterstattung.
Für eine erste Baseline reichen strukturierte Tabellenkalkulationen. Bei jährlich wiederkehrendem Monitoring, komplexen Lieferketten oder großen Datenmengen lohnt sich spezialisierte Software. Diese bieten automatisierte Datenerfassung, Audit-Trails und standardisierte Berechnungsmethoden. Die richtige Wahl hängt von Unternehmensgröße, Branche und Berichtsanforderungen ab. Wir helfen Ihnen gerne.
Die Science Based Targets initiative (SBTi) prüft und validiert Emissionsreduktionsziele gegen wissenschaftliche 1,5°C-Pfade. Eine erfolgreiche Validierung belegt gegenüber Investoren, Kunden und Regulierern, dass die Klimaziele wissenschaftlich fundiert sind. Voraussetzung ist eine belastbare GHG-Bilanz. Liegt Scope 3 über 40 % der Gesamtemissionen, müssen auch dafür Reduktionsziele gesetzt werden.
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist das CO2-Grenzausgleichssystem der EU. Es bepreist den CO2-Ausstoß bestimmter Importwaren aus Nicht-EU-Ländern. Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft daher Importeure von Zement, Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff in die EU müssen CBAM-Zertifikate erwerben. Der Preis orientiert sich am EU-ETS. Auch Unternehmen ohne eigene Importe können betroffen sein, wenn Lieferanten CBAM-Kosten weitergeben oder Lieferketten-Umstrukturierungen Preise und Verfügbarkeit verändern.
Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus eigenen Anlagen und Fahrzeugen. Scope 2 sind indirekte Emissionen aus eingekauftem Strom und Wärme. Scope 3 deckt alle übrigen indirekten Emissionen in der Wertschöpfungskette ab, aufgeteilt in 15 Kategorien: von Rohstoffbeschaffung und Transport über Geschäftsreisen und Pendlerverkehr bis zur Produktnutzung und Entsorgung. Bei produzierenden Unternehmen entfallen typischerweise 60-90 % der Gesamtemissionen auf Scope 3.
Der CCF quantifiziert alle Emissionen einer Organisation über ein Geschäftsjahr. Der PCF bildet die Emissionen eines einzelnen Produkts über seinen Lebenszyklus ab, von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung. PCF-Analysen ermöglichen produktspezifische Reduktionsziele und identifizieren Hotspots in der Wertschöpfungskette.
Ein Corporate Carbon Footprint erfasst die gesamten Treibhausgasemissionen einer Organisation über ein Geschäftsjahr, ausgedrückt in Tonnen CO₂-Äquivalent (t CO₂e). Er wird nach dem GHG Protocol Corporate Standard erstellt und umfasst Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (eingekaufte Energie) und die wesentlichen Scope-3-Kategorien (Lieferkette und nachgelagerte Emissionen). Der CCF ist Pflichtgrundlage für CSRD-Berichterstattung und SBTi-Validierung.
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, Verordnung EU 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft, die allgemeine Anwendung beginnt am 12. August 2026. Weitere Pflichten folgen stufenweise bis 2030. Betroffen sind alle Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, bereitstellen oder verwenden. Im Unterschied zur bisherigen Verpackungsrichtlinie gilt die PPWR als EU-Verordnung direkt, also ohne nationale Umsetzung. Wesentliche Anforderungen: PFAS-Beschränkungen in Lebensmittelkontaktverpackungen und Konformitätsbewertung ab August 2026, harmonisierte Kennzeichnungspflichten ab August 2028, Mindest-Recyclatanteile (kontaktsensitives PET: 30 %, Nicht-PET: 10 %, sonstige Kunststoffe: 35 %) und Recyclingfähigkeitspflicht ab 2030. Für die Lieferkette bedeutet das: Verpackungslieferanten müssen Daten zu Materialzusammensetzung, Recyclatanteil und Recyclingfähigkeit liefern, und diese Anforderungen müssen in Einkaufsprozesse und Lieferantenverträge integriert werden.
Scope-3-Emissionen umfassen alle indirekten Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette: eingekaufte Materialien, Transport, Vorproduktion, Nutzung und Entsorgung. Bei den meisten produzierenden Unternehmen machen sie 70-90 % des gesamten CO₂-Fußabdrucks aus. Wer unter CSRD/ESRS berichtspflichtig ist, muss seine wesentlichen Scope-3-Kategorien offenlegen. Unternehmen mit SBTi-Zielen müssen Scope-3-Reduktionsziele setzen, wenn Scope 3 über 40 % der Gesamtemissionen ausmacht. Aber auch nicht direkt berichtspflichtige Mittelständler bekommen die Anforderung über ihre Kunden: Großunternehmen brauchen Emissionsdaten ihrer Lieferanten für die eigene Berichterstattung und ihre SBTi-Ziele. Scope 3 ist damit ein konkreter Baustein im Lieferantenmanagement. Mehr zum Thema Klimadaten unter Klimamanagement.
Am besten bei den Daten, die Sie bereits haben. Wenn eine Nachhaltigkeitsstrategie steht und erste Maßnahmen laufen, bildet das die Grundlage. Entwickeln Sie eine Kommunikationsarchitektur, in der klar ist, welche Stakeholder Sie mit welchen Botschaften über welche Kanäle erreichen. Darauf aufbauend entstehen konkrete Inhalte, von der Website über Produktkommunikation bis zu Investoren-Materialien. Wichtig zu beachten: Erst die Datenlage sichern, dann kommunizieren.
Green Hushing ist das bewusste Verschweigen oder Herunterspielen von Nachhaltigkeitsleistungen aus Angst vor Greenwashing-Vorwürfen. Das Ergebnis: Unternehmen, die tatsächlich Fortschritte machen, kommunizieren diese nicht und verschenken Wettbewerbsvorteile. Kunden, Bewerber und Investoren erfahren nicht, was das Unternehmen leistet. Eine regelkonforme, belegte Kommunikation löst dieses Problem.
Claims müssen präzise, messbar und dokumentiert sein. Beispiel für einen gültigen Claim: „CO₂-Emissionen Scope 1 und 2 um 40 % gegenüber Basisjahr 2020 reduziert (Methodik: GHG Protocol, extern verifiziert).“ Ungültig: „nachhaltiges Produkt“ oder „grüne Lieferkette“. Jeder Claim braucht drei Elemente: Kontext (seit wann, Vergleichsbasis), Datenquelle (welche Messung oder Methodik) und Verifizierung (intern gemessen oder extern geprüft).
Primär Verbraucherzentralen und Wettbewerber über das UWG. Beide können Unterlassungsklagen einreichen. Bei grenzüberschreitenden Verstößen in drei oder mehr EU-Staaten drohen Bußgelder bis zu 4% des Jahresumsatzes. Dazu kommen zunehmend Anforderungen großer Handelspartner und Abnehmer, die von Lieferanten belegte Nachhaltigkeitsaussagen verlangen.
Ja. Ab September 2026 verlangt das novellierte UWG dokumentierte Belege für Umweltaussagen. Das können CSRD-Berichtsdaten, interne Messungen, externe Audits oder anerkannte Zertifizierungen sein. Für wesentliche Claims ist externe Verifizierung empfehlenswert, auch über das gesetzliche Minimum hinaus.
Greenwashing ist die Kommunikation von unzureichend belegten Nachhaltigkeitsaussagen. Vermeidung erfordert spezifische Aussagen, messbare Metriken, dokumentierte Datenquellen, Transparenz über Fortschritt und Lücken und Verzicht auf selbstgemachte Siegel ohne externe Zertifizierung. Eine gute Faustregel: Können Sie den Claim mit einer konkreten Zahl, einer Methodik und einer Quelle belegen? Dann können Sie ihn kommunizieren.
Nein, nicht auf Basis von Emissionskompensation außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette. Die UWG-Novelle verbietet kompensationsbasierte Neutralitätsclaims. Wenn Sie tatsächliche Emissionsreduktionen in Ihrer Wertschöpfungskette nachweisen können, ist eine entsprechende, präzise formulierte Aussage möglich. Der Claim muss aber spezifisch sein und sich auf das beziehen, was tatsächlich gemessen und reduziert wurde.
Die EmpCo-Richtlinie ist verabschiedet und ab September 2026 geltendes Recht durch das UWG in Deutschland. Sie verbietet bestimmte Praktiken: vage Umweltaussagen, selbstgemachte Siegel, irreführende Reichweite, kompensationsbasierte Klimaneutralitätsclaims. Die Green Claims Directive geht darüber hinaus: wissenschaftliche Substanziierung jeder Umweltaussage, Pflicht zur unabhängigen Verifizierung durch Dritte. Da die GCD derzeit gestoppt ist, bleibt die EmpCo-Umsetzung im UWG der maßgebliche Standard.
Die EU-Kommission hat den Vorschlag für die Green Claims Directive im März 2023 vorgelegt. Am 20. Juni 2025 wurde die Rücknahme angekündigt, kurz vor der finalen Trilogue-Runde. Hintergrund war der Streit um den Geltungsbereich für Kleinstunternehmen. Formal ist der Vorschlag nicht vollständig zurückgezogen, de facto aber zum Stillstand gekommen. Die EmpCo-Richtlinie (umgesetzt im UWG) bleibt die verbindliche Regulierung. Sollte die GCD in überarbeiteter Form zurückkommen, würde sie darauf aufbauen.
Die Empowering Consumers Directive (EU 2024/825) wurde im Februar 2024 verabschiedet. Deutschland hat sie im Dezember 2025 durch eine Novelle des UWG umgesetzt. Die neuen Regeln gelten ab dem 27. September 2026. Sie verbieten generische Umweltaussagen ohne anerkannte Zertifizierung, nicht-zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel, irreführende Reichweite von Claims und kompensationsbasierte Neutralitätsclaims. Betroffen sind alle Unternehmen mit B2C-Geschäft, unabhängig von Größe oder Branche, indirekt und teils ist auch das B2B-Geschäft betroffen.
Ja. Eine Klimarisikoanalyse ist im Kern eine strategische Übung: Sie macht künftige Risiken und Kosten sichtbar und zeigt, welche Maßnahmen tatsächlich wirken. Das erleichtert Priorisierung und Investitionsentscheidungen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Gleichzeitig fordern große Abnehmer zunehmend Klimadaten von ihren Lieferanten, und Banken beziehen Klimarisiken in die Kreditvergabe ein. Der Scope lässt sich auf die tatsächlich relevanten Risiken und Ihre Unternehmensgröße zuschneiden.
Im Kern brauchen Sie drei Datenkategorien neben den Klimadaten: Erstens Standort- und Gebäudedaten, also Koordinaten und Daten Ihrer Betriebsstätten, Lager und wichtigsten Lieferanten. Zweitens Geschäftsdaten wie Umsatzverteilung pro Standort, kritische Produktionsanlagen, Versicherungspolicen und bestehende Notfallpläne. Drittens Lieferkettendaten, insbesondere Herkunftsländer und Standorte Ihrer Top-Zulieferer. Falls nicht alle Daten sofort verfügbar sind, arbeiten Sie alternativ mit branchenspezifischen Proxy-Werten und verfeinern schrittweise.
Die Bewertung kombiniert prinzipiell drei Dimensionen: Gefahr, Exposition und Anfälligkeit. Diese werden dann zu Eintrittswahrscheinlichkeit und finanziellen Impact hochaggregiert. Für physische Risiken nutzen wir georeferenzierte Klimadaten (Hochwasserkarten, Hitzeprofile, Dürreindizes), die wir mit Ihren Standortdaten überlagern. Für transitorische Risiken modellieren wir regulatorische Kostenszenarien und Marktverschiebungen. Daraus entsteht eine Risikomatrix: Jedes identifizierte Risiko erhält einen Score aus Wahrscheinlichkeit mal potenziellem Schaden (Schweregrad). Die Top-Risiken fließen in die finanzielle Impact-Matrix ein, die Best- und Worst-Case-Szenarien mit konkreten Euro-Beträgen beziffert.
Physische Risiken betreffen vor allem Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Energiesektor, Küstenproduktion, Standorte in Flussgebieten und hitzesensible Industrien (Halbleiter, Pharma). Transitorische Risiken sind erhöht in carbon-intensiven Branchen (Chemie, Stahl, Zement), bei hoher Energiekostenabhängigkeit und in der Verbrennungsmotorherstellung. Grundsätzlich hat aber jedes Unternehmen eine Klimarisikoexposition. Entscheidend ist die individuelle Analyse Ihrer Standorte, Lieferketten und Geschäftsmodelle.
Der Ablauf hat 7 Schritte. Schritt 1: Team zusammenstellen und Scope definieren, Schritt 2: Wirtschaftsaktivitäten und Standorte erfassen, Schritt 3: Relevante Klimagefahren identifizieren, Schritt 4: Exposition und Sensitivität bewerten, Schritt 5: Szenarioanalyse durchführen, Schritt 6: Risiken bewerten und priorisieren, Schritt 7: Anpassungsmaßnahmen ableiten und kommunizieren.
Eine Szenarioanalyse modelliert Ihre Geschäftsentwicklung unter verschiedenen Klimapfaden: ambitioniert (1,5°C), wahrscheinlich (2°C) und Basis (>3°C) nach IPCC AR6. Sie zeigt, wie sich veränderte Regulierung, Rohstoffpreise und physische Risiken auf Ihre Profitabilität auswirken, wo kritische Wendepunkte für Ihr Geschäftsmodell liegen und welche strategischen Maßnahmen nötig sind. TCFD (heute ISSB IFRS S2) fordert Szenarioanalyse als Kernbestandteil der Klimastrategie.
Ja, wenn Sie ein großes Unternehmen mit 1000+ Mitarbeitern und 450 Mio. € Umsatz sind. Die CSRD verpflichtet zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse und Klimarisikoberichterstattung nach ESRS E1. Auch wenn Ihr Unternehmen (noch) nicht direkt betroffen ist, werden Lieferanten-Anforderungen großer Kunden steigen. Berichten Sie freiwillig nach VSME, sind auch hier Klimarisiken zu beachten.
Transitorische Risiken entstehen durch die wirtschaftliche Transformation hin zur kohlenstoffarmen Wirtschaft. Dazu gehören: Regulierungsrisiken (CO₂-Bepreisung, CBAM, Emissionsstandards), Marktrisiken (Nachfrageverschiebung, veränderte Kundenpräferenzen), Technologierisiken (Stranded Assets, Obsoleszenz) und Reputationsrisiken (Greenwashing-Vorwürfe, Stakeholder-Erwartungen). Sie erfordern strategische Anpassungen des Geschäftsmodells.
Physische Klimarisiken entstehen durch direkte Auswirkungen des Klimawandels auf Ihren Betrieb. Es gibt zwei Kategorien: Akute Risiken sind Einzelereignisse wie Hochwasser, Stürme oder Waldbrände mit sofortigem Ausfallpotenzial. Chronische Risiken sind langfristige Verschiebungen wie steigende Temperaturen, sinkende Niederschläge oder Meeresspiegelanstieg, die Betriebskosten und Rohstoffverfügbarkeit dauerhaft verändern. Beide Kategorien können Standorte, Lieferketten und Vermögenswerte betreffen.
Viele Schulungsprogramme werden nur auf unmittelbare Zufriedenheit gemessen, was nach unserer Erfahrung nicht ausreichend ist. Wir nutzen ein mehrstufiges Evaluierungsmodell: Post-Workshop Feedback, Verhaltensänderung durch Adoption Rate, Geschäftsrelevante Outcomes.
Die Dauer ist abhängig vom Umfang. Kompakt-Workshops sind in der Regel halbtägig, Vertiefungstrainings gehen 1 bis 2 Tage, modulare Reihen gehen über mehrere Wochen (4 bis 12), Train-the-Trainer und Blended-Learning Trainings hängen von Ihrer Gesamtsituation ab.
Schulungen alleine führen nicht nachhaltiger Verhaltensänderung und Operationalisierung. Daher kombinieren wir Wissensvermittlung mit Change Management ab Tag 1: Stakeholder-Management und Change Agent-Strategien, Executive Sponsorship, Governance, interne Kommunikation, messbares Success-Tracking, Schulungen sind ein Element der Gesamtstrategie, nicht das zentrale Programm.
Ja. Alle Schulungen werden auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten: Branchen-Anforderungen, Geschäftsmodell, Lieferketten-Struktur, regulatorische Verpflichtungen und Nachhaltigkeitsziele.
Erforderliche Schulungstypen hängen von Ihrer aktuellen Ausgangssituation und Zielsetzung ab. Typischerweise wird benötigt: (1) Awareness-Schulung für alle Mitarbeiter (Grundverständnis, Unternehmensziele), (2) Fachspezifische Schulung für betroffene Funktionen (CSRD, LkSG, EUDR, PPWR, etc.), (3) Funktionale Schulungen für Kernbereiche (Einkauf, Finance, Nachhaltigkeit). Empfohlen: (4) Leadership-Schulung für C-Suite und Management
Die Integrations-Architektur hängt ab von Ihrer bestehenden IT-Infrastruktur. Leider sind diese Integrationsszenarien oft nicht trivial, sondern hängen ab vom gewünschten Automatisierungsgrad, API Standards, Middleware-Lösungen, Datenpunkte. Wir analysieren gerne Ihre bestehende IT-Landschaft und entwickeln mit Ihnen und dem Software-Anbieter ein Integrations-Architektur-Konzept, das Ihre Anforderungen erfüllt und effiziente Prozesse gestaltet.
Unser bewährtes Ausschreibungs-Framework für ESG-Software: (1) Anforderungsanalyse, Prozessanforderungen, Integrationsbedarf und strategischee Ziele. Hier binden wir frühzeitig relevante Stakeholder-Gruppen ein. (2) Marktrecherche: Identifikation von Optionen anhand von Anforderungen. In den meisten Fällen kennen wir die Anbieter, die zu Ihren Anforderungen passen. (3) RfI/RfP: Informationsanfragen an Longlist-Anbieter. (4) Evaluierung, Demos und ggf. Demotests: Vendor-Präsentationen und -Evaluierungen, Kostenvergleich, Referenzkunden-Interviews, IT Workshops. (5) Vendor-Verhandlungen: Klärung technischer und geschäftlicher Details. (6) Wirtschaftliche Bewertung: Business-Case-Entwicklung, abschliessendes Angebot, Entscheidung. (7) Vertragsabschluss: SLA-Definition und Service-Spezifikationen. Wir begleiten Sie durch alle Phasen.
Marktpreise variieren erheblich, je nachdem ob spezialisierte Cloud-Tools für einzelne Nachhaltigkeitsthemen benötigt werden oder integrierte ESG-Plattformen oder Enterprise-Lösungen mit umfassender Funktionalität. Zusätzliche Kosten entstehen durch Implementierungsdienstleistungen, Systemintegration mit ERP und weitere Systemlandschaft und laufenden Support. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Ausschreibung.
Wir sprechen keine Pauschalempfehlungen aus, da Anforderungen und Kontexte zu heterogen sind. Unsere Evaluierungsmethodik ist vendor-neutral und orientiert sich an Ihrer spezifischen Anforderungslage (Datenquellen, Systemintegrationsbedarf, Compliance-Verpflichtungen, Budgetfenster, Stakeholder-Anforderungen etc.). Wir geben Ihnen aber gerne eine Longlist auf Anfrage und können auch bei entsprechenden Ausschreibungen unterstützen.
Die Notwendigkeit ist abhängig von Größe und Systemkomplexität: Bei wenigen Datenpunkten: Tabellenkalkulationen können funktionieren, haben aber Limitierungen. Bei etwas mehr Datenpunkten reduzieren strukturierte Softwarewerkzeuge manuelle Fehler und zeitliche Belastungen signifikant. Bei größeren Datenmengen ist eine dedizierte Software sinnvoll, um Datenqualität, Skalierbarkeit, Audit-Dokumentation und Compliance-Nachweis zu sichern. Generell empfehlen wir, erst einmal mit den Prozessen zu lernen, bevor man sie digital in Form einer Software-Lösung abbildet.
Die wirtschaftlichen Effekte sind je nach Themenfeld unterschiedlich. Energieeffizienz und Dekarbonisierung senken direkt Betriebskosten. Strukturierte Nachhaltigkeitskommunikation verbessert die Positionierung bei Ausschreibungen und Kundenanforderungen. CSRD-konforme Berichterstattung sichert den Kapitalmarktzugang und kann Finanzierungskonditionen verbessern. Klimarisikomanagement reduziert versicherungsrelevante Risiken. Der konkreteste ROI entsteht dort, wo Nachhaltigkeit direkte Geschäftsentscheidungen beeinflusst: Lieferantenauswahl, Produktentwicklung und Zugang zu regulierten Märkten. Die Stärke dieser Effekte ist selbstverständlich abhängig von Ihrer Unternehmensgröße, -branche, und -struktur.
Die größte Gefahr ist Fragmentierung: Klimamanagement läuft in der Produktion, Reporting in der Finanzabteilung, Lieferkette im Einkauf. Ein Nachhaltigkeits-Projektmanagement bündelt diese Workstreams, synchronisiert Timelines, vermeidet doppelte Datenerhebung und stellt sicher, dass strategische Ziele, regulatorische Anforderungen und operative Maßnahmen zusammenpassen. Kommunikation und Change Management sind hier besonders wichtig.
Ja, genau das empfehlen wir häufig. Ein sinnvoller Einstieg ist zum Beispiel eine Wesentlichkeitsanalyse oder ein Gap-Assessment im Workshop-Format. Solche Projekte liefern in kurzer Zeit eine belastbare Entscheidungsgrundlage für den weiteren Weg. Der Vorteil: Sie lernen die Zusammenarbeit kennen, bekommen konkrete Ergebnisse und können auf dieser Basis fundiert entscheiden, welche nächsten Schritte Priorität haben.
Klassische Beratung liefert Analysen, Strategien und Empfehlungen. Umsetzungsbegleitung geht einen Schritt weiter: Berater arbeiten direkt in Ihren Projektteams mit, übernehmen operative Aufgaben wie Datenerhebung, Stakeholder-Koordination oder Berichterstellung und sorgen dafür, dass Empfehlungen tatsächlich implementiert werden. Für den Mittelstand ist Umsetzungsbegleitung oft der effektivere Ansatz, weil die internen Kapazitäten fehlen, um Ideen und Pläne in operative Maßnahmen zu übersetzen.
Externe Beratung ist sinnvoll in drei Situationen: Erstens beim Einstieg, wenn Sie noch keine Nachhaltigkeitsexpertise im Haus haben und schnell handlungsfähig werden müssen. Zweitens bei spezifischen Fachthemen wie CSRD-Reporting, GHG-Bilanzierung oder Klimarisikoanalysen, die spezialisiertes Know-how erfordern. Drittens bei Kapazitätsengpässen, wenn Ihr bestehendes Team für laufende Projekte ausgelastet ist. Viele unserer Kunden kombinieren beides: ein interner Nachhaltigkeitskoordinator steuert die Themen, externe Berater liefern Fachexpertise und Umsetzungskapazität.
Die Projektdauer hängt von Scope, Datenverfügbarkeit und Ihren internen Ressourcen ab. Eine Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS benötigt typischerweise 6-10 Wochen. Entscheidend für die Projektdauer ist weniger der Beratungsaufwand als die interne Datenverfügbarkeit und Entscheidungsgeschwindigkeit. Unser Anspruch ist es, die Projektdauer so gering wie möglich zu halten, um schnellstmöglich von den Benefits zu profitieren.
Die Kosten hängen vom Umfang ab. Ein klar abgegrenztes Einzelprojekt, bspw. eine Wesentlichkeitsanalyse oder ein erster CO₂-Fußabdruck, liegt typischerweise im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Bereich. Eine umfassende Begleitung über mehrere Themenfelder (Strategie, Reporting, Dekarbonisierung) bewegt sich Richtung sechsstelliger Bereich. Zum Vergleich: Der Aufbau einer internen Nachhaltigkeitsabteilung kostet laut Branchenerhebungen zwischen 97.000 und 323.000 EUR jährlich (ohne Anlaufzeit und Recruiting-Risiko). Externe Beratung kann hier als skalierbarer Einstieg dienen, bevor Sie intern aufbauen. Auch beim internen Aufbau unterstützen wir Sie gerne.
Ja. Nach abgeschlossener Strategieentwicklung bieten wir begleitende Services an: Coaching von Nachhaltigkeits-Managern, Umsetzungsbegleitung von Projekten, Anpassung bei Rahmenbedingungsänderungen. Kontaktieren Sie uns für ein Konzept, das zu Ihrem Reifegrad passt.
Viele Mittelständler haben ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme), ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) oder Branchenstandards implementiert. Redundanzen entstehen, wenn diese isoliert bleiben. Im Strategieprozess werden bestehende Ziele und KPIs mit der Nachhaltigkeitsstrategie harmonisiert. Das angestrebte Ergebnis ist ein einheitliches Governance-Modell mit definierten Schnittstellen, das Compliance-Anforderungen und strategische Ziele vereint, um Redundanzen aufzulösen und eine höhere Ressourceneffizienz zu gewährleisten.
Ja. CSRD ist eine regulatorische Anforderung, aber nicht der einzige Treiber für Strategieentwicklung. Kundenerwartungen (insbesondere Großkunden, die CSRD-Berichterstattung erfordern), Bankenanforderungen für Kreditvergabe, Arbeitgeberattraktivität und operative Effizienz erzeugen unabhängige Nachhaltigkeitsanforderungen. Der VS(ME) ist ein optionales Reporting-Framework für kleinere Unternehmen. Auch hier bildet eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie das Fundament für ein glaubwürdiges VSME-Reporting.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet große Unternehmen zur umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS-Standards. Eine dokumentierte Nachhaltigkeitsstrategie ist das Fundament für glaubwürdige CSRD-Berichterstattung und unterscheidet strategische von reaktiven Unternehmen. Die Materiality Assessment (ESRS 1, 2) erfordert explizite Zielkaskade und Governance. Auch für Nicht-CSRD-Unternehmen ist eine Strategie das Fundament für konsistente Stakeholder-Kommunikation. Regulierungsänderungen (z.B. vereinfachte VS(ME)-Standards oder Schwellenwert-Anpassungen) erfordern regelmäßige Überprüfung der eigenen Strategie.
Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA) werden Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Perspektiven analysiert: (1) Financial Materiality: Welche Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen beeinflussen Geschäftsperformance, Risikoprofil und Kapitalkosten? (2) Impact Materiality: Wo hat das Unternehmen significante negative oder positive Auswirkungen auf Umwelt, Arbeitnehmende und Gesellschaft? Diese Doppelperspektive ist seit CSRD Standard für ESRS-Reporting und reflektiert, dass materielle Themen von Geschäftsmodell, Branche und Stakeholder-Erwartungen abhängig sind. Bei der DWA werdenqualitative Elemente (Stakeholder-Interviews, Experteneinschätzungen) mit quantitativer Analyse (Finanzielle Risikomodelle, Exposure-Analysen) kombiniert.
Dies hängt von Unternehmensgröße, Branche und Regulierungsexposition ab. Für einige Unternehmen ist ein Koordinations-Modell ausreichend: Nachhaltigkeitsmanager als zentrale Koordinationsstelle mit definierten Schnittstellen zu Produktion, Einkauf, Finance und HR, wo die operative Umsetzung stattfindet. Für andere Unternehmen ist es sinnvoll, Nachhaltigkeit als Verantwortungsbereich der Funktionen zu etablieren, bspw. EUDR im Einkauf. Wir definieren im Strategieprozess die Governance-Struktur, die zu Ihrem Reifegrad und Ihrer Organisation passt.
Typischerweise 2–3 Monate von Kickoff bis finalisierter Roadmap für mittelständische Unternehmen. Dies umfasst Kontext-Analyse, Materiality-Interviews mit Stakeholdern, zwei bis drei Workshops, interne Abstimmungszyklen und Dokumentation. Die Dauer hängt vor allem von Verfügbarkeit von Daten und Stakeholder-Kapazität ab. In kleineren Unternehmen kann der Prozess in wenigen Wochen realisierbar sein. Bei größeren Unternehmen beobachten wir Zyklen zwischen 4-6 Monaten.
Ja. Wir begleiten unsere Kunden oft bei Ausschreibungen von der Anforderungsaufnahme über Evaluierung und Vergabe bis zur Implementierung und Go Live. Wichtig ist, dass die Lösung zu Ihrem Unternehmen passt, hier können wir mit unserer Marktexpertise gezielt unterstützen.
Wir fokussieren uns vor allem auf mittelständische Unternehmen, da sie zumeist keine großen Nachhaltigkeits-Teams haben und ihnen oft die Expertise in-house fehlt. Unsere Berater haben auch eine breite Projekterfahrung im Großunternehmens- und Konzernumfeld.
Ja. Change Management und Enablement sind wichtige Schlüsselfaktoren für den Projekterfolg und die nachhaltige Akzeptanz der neuen Prozesse.
Dies hängt vom Projektsetup und der Ressourcenverfügbarkeit ab. Es ist möglich, dass LinWang Consulting zusätzliche Kapazitäten in Projekten bereitstellt, um Ihren Aufwand zu reduzieren und so Projekte zu beschleunigen.
Ein Start ist oft zeitnah möglich, sobald Ziele und Projektumfang sowie Verantwortlichkeiten geklärt sind. Wie bei den meisten Beratungen benötigen wir aber aufgrund von Kapazitätsplanung etwas Vorlaufzeit, diese kann variieren, sprechen Sie uns gerne hierdrauf an.
Eine Zusammenarbeit startet typischerweise mit Scope-Klärung und Priorisierung (Was ist relevant, was ist Minimalumfang). Danach bauen wir die Prozesse und Artefakte auf und unterstützen beim Aufbau der Kompetenz bei Ihnen im Unternehmen.
Nein, LinWang Consulting bietet keine Rechtsberatung an. Wir unterstützen bei Umsetzung, Prozessen, Datenerhebung, Dokumentation und Audit-Readiness. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen sollten bei Bedarf qualifizierte Rechtsberatung eingebunden werden.
Eine Betroffenheitsprüfung, ein erstes Verständnis (durch bspw. Kurzschulung) und eine Scope-/Gap-Analyse.
Nachhaltige Lieferketten haben das Risikomanagement im Fokus. Wenn ein Risiko eintritt, ist dies in der Regel mit hohen Kosten und Reputationsschaden verbunden. Darüber hinaus tragen Stakeholder-Anforderungen (Banken, Kunden) zum ROI bei.
Das hängt von Ihrem Unternehmen und der Ressourcenverfügbarkeit sowie der Expertise ab. Externe Unterstützung ist meist die bessere Option, wenn Sie Geschwindigkeit, Expertise, Struktur oder Ressourcen benötigen.
Sobald Templates, Strukturen und Prozesse definiert bzw. erstellt sind, sinkt der Aufwand im täglichen Betrieb spürbar. Der Initialaufwand ist abhängig von der Branche, Lieferantenbasis und Expertise im Unternehmen.
Üblich sind regelmäßige Updates (z.B. jährlich) und anlassbezogene Updates (neue Lieferanten, Verdachtsfall, Hinweis, neue Region).
Hier können Sie auf Tools und Software-Anbieter zurückgreifen. Wenn Sie dies nicht wünschen: Eingang – Triage – Bearbeitung – Abschluss, Dokumentation über den gesamten Prozess hinweg und die entsprechende Aufbewahrung. Wichtig ist, die Anforderungen an den Beschwerdemechanismus wie bspw. Anonymität zu gewährleisten.
Sie sollten Ihre Lieferanten nicht alleine lassen und den aktiven Austausch über den Einkauf anregen. Hier gilt es Hilfen und Guides zur Verfügung zu stellen, Fristen zu setzen, Erinnerungen zu verschicken, in den direkten Austausch zu gehen und Fragen zu klären. Wenn Sie weiterhin keine Daten bekommen, sollten Sie eskalieren, priorisieren und ggf. Konsequenzen einleiten. In jedem Fall sind Ihre Aktionen zu dokumentieren.
Organisatorisch sollte im Change Management der Einkauf bereits aktiv eingebunden werden. Im Betrieb helfen Schulungen, Handbuch und klare Prozesse.
Mit klaren Anforderungen, Erklärungen und Hilfestellungen, welche die Lieferanten verstehen.
Gap-Analyse, Risikoanalyse-Dokumente, Nachweisstruktur. Danach sollte das Lieferantenpaket (Code of Conduct, Fragebögen, …) angegangen werden.
Betroffenheit und Scope klären, Deliverables definieren und priorisieren. Ggf. sollte fachkompetente Beratung hinzugezogen werden. Hier können wir gerne unterstützen.
Nicht zwingend. Generell ist es zuerst sinnvoll, Prozesse und Verantwortlichkeiten sowie Datenstrukturen und -modelle zu definieren. Tools und Software-Lösungen sollten danach folgen.
In der Regel nicht. Die Initiativen starten zumeist als Projekt, danach wandert die Tätigkeit als Prozess in den täglichen Betrieb über.
Wir sehen in diesen Projekten meist Einkauf, Compliance/Legal, Risikomanagement und Nachhaltigkeit. Je nach Thema werden auch HR, IT, Vertrieb und Operations/Logistik hinzugezogen.
Nein. Üblich ist ein risikobasierter Ansatz: mehr Detailtiefe bei höherem Risiko, wohingegen bei niedrigerem Risiko weniger Detailtiefe bei der Prüfung in Ordnung ist.
Weil Nachweisfähigkeit typischerweise Prozesse, Entscheidungen und Dokumentation verlangt. Ein Code of Conduct ist dabei nur ein Baustein.
Die EUDR (EU Entwaldungsverordnung) stellt Anforderungen an Sorgfaltspflichten und Daten für bestimmte Produkte/Rohstoffe, damit diese entwaldungsfrei und legal sind.
Nachhaltige Lieferkette heißt: Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken werden priorisiert, gesteuert und dokumentiert. Entscheidend ist ein wirksamer Prozess im Einkauf, nicht nur ein Dokument für die Schublade.
Das LkSG ist ein deutsches Gesetz, die CSDDD hingegen eine EU-Richtlinie. Die CSDDD muss somit in nationales Recht umgesetzt werden und soll das LkSG künftig erweitern bzw. ablösen. Hierzu sind noch politische Entwicklungen zu erwarten. In der Praxis ähneln sich Ziel und Prozessbausteine (Risiko, Maßnahmen, Nachweise), Betroffenheit und Scope unterscheiden sich jedoch.
