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Ihre PPWR Rollenanalyse: Welche Pflichten kommen auf Ihre Unternehmen zu?

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) tritt am 12. August 2026 in Kraft und betrifft nahezu jedes Unternehmen, das in der EU verpackte Produkte verkauft, Verpackungsmaterial liefert oder Waren importiert. Welche der acht Rollen nach Art. 3 auf Ihr Unternehmen zutreffen (Erzeuger, Hersteller, Importeur, Lieferant, Vertreiber, Endvertreiber, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister) entscheidet darüber, welche Pflichten ab August 2026 für Sie greifen, von der EPR-Registrierung beim Verpackungsregister bis zur technischen Dokumentation nach Anhang VII.

Unser Rollenanalyse-Check führt Sie in wenigen Minuten durch ein kurzes Online-Formular. Aus Ihren Antworten leiten wir Ihre Rollen ab und senden Ihnen einen individualisierten PDF-Bericht: pro identifizierter Rolle den konkreten Pflichtenkatalog mit Fundstellen in der Verordnung, einen Zeitstrahl der wichtigsten Fristen bis 2040 sowie Hinweise zu Mehrfachrollen und Mitgliedstaat-spezifischen Pflichten. Der Check ist für Sie kostenfrei.

Wie viele Mitarbeitende hat Ihr Unternehmen?
Die MA-Zahl kann für Ihre Pflichten relevant sein
Jahresumsatz *
Der Umsatz kann für Ihre Pflichten relevant sein
Unternehmenssitz *
In welchen EU-Ländern bringen Sie Ihre Produkte oder Verpackungen in den Verkehr? *
Welche dieser Tätigkeiten passen auf Ihr Unternehmen? Mehrfachauswahl möglich *
Sind Sie der Erste in der Lieferkette in einem EU-Mitgliedstaat, der die verpackte Ware verkauft? Mehrfachauswahl möglich *
An wen verkaufen oder liefern Sie? Mehrfachauswahl möglich *
Halten Sie ein schriftliches Mandat eines außerhalb der EU ansässigen Unternehmens, dessen Verpackungspflichten Sie in einem EU-Land formell wahrnehmen? *
Verkaufen Sie Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff (bis 3 l) oder Einweg-Getränkedosen aus Metall? *

Häufig betreffen mehrere Rollen gleichzeitig

Mehrfachrollen sind in der Praxis die Regel. Ein mittelständischer Lebensmittelhersteller mit eigenem Online-Shop ist typischerweise gleichzeitig Erzeuger, Hersteller im Sinne der PPWR und Endvertreiber. Wer aus Drittländern bezieht, ist zusätzlich Importeur. Hinzu kommt, dass der Hersteller-Status nach PPWR pro EU-Mitgliedstaat zu prüfen ist: wer in mehreren Ländern verkauft, hat in jedem dieser Länder separate Registrierungs- und Mengenmeldepflichten beim jeweiligen Verpackungsregister.