EUDR-Betroffenheitscheck

Prüfen Sie in rund zwei Minuten kostenlos, ob Ihre Produkte unter die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) fallen. Der Check berücksichtigt bereits den delegierten Rechtsakt vom 13.7.2026.

Wenn Sie mit Produkten aus Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja oder Naturkautschuk handeln oder Erzeugnisse vom Rind vertreiben, fällt Ihr Sortiment möglicherweise unter die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Ab dem 30.12.2026 dürfen betroffene Produkte nur noch dann in der EU verkauft oder aus der EU ausgeführt werden, wenn eine dokumentierte Sorgfaltsprüfung belegt, dass für ihre Erzeugung kein Wald in landwirtschaftliche Fläche umgewandelt oder geschädigt wurde. Der EUDR-Check gleicht Ihre Produkte und HS-Codes mit Anhang I der Verordnung ab und zeigt Ihnen sofort, an welchen Stellen Ihr Sortiment voraussichtlich betroffen ist.

✓ Kostenfrei ✓ Ergebnis sofort ✓ Einzelprodukte oder ganze Produktlisten (CSV/Excel)

In 3 Schritten zur Ersteinschätzung

  1. Wählen Sie Ihre Produkte aus der Liste aus, geben Sie einzelne HS-Codes ein oder laden Sie Ihre komplette Artikelliste hoch, die der Check als CSV- oder Excel-Datei direkt in Ihrem Browser auswertet. Die Daten Ihrer Tabelle bleiben bei Ihnen und sind für uns nicht einsehbar. Sie können somit weder ausgewertet noch verarbeitet werden.
  2. Geben Sie anschließend je Warengruppe an, welche Rolle Sie in der Lieferkette einnehmen, also ob Sie importieren, selbst herstellen oder als Händler innerhalb der EU verkaufen. Davon hängt ab, wie weit Ihre Pflichten reichen.
  3. Sie erhalten für jede Position eine Einschätzung, ob sie unter Anhang I fällt, ein Prüffall ist oder außerhalb des Anwendungsbereichs liegt, jeweils mit einem Hinweis darauf, ab wann die Einstufung gilt.

EU-Entwaldungsverordnung: Was die EUDR verlangt

Die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte, kurz EUDR, verbietet es, bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse in der EU in Verkehr zu bringen, auf dem Markt bereitzustellen oder auszuführen, wenn dafür nach dem 31.12.2020 Wald in landwirtschaftliche Fläche umgewandelt oder geschädigt wurde. Erfasst sind sieben Rohstoffe, diese umfassen Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz, jeweils mit einer Liste von Folgeprodukten, die Anhang I der Verordnung nach Zolltarifnummern aufführt. Dort stehen neben Rohware wie Kaffeebohnen oder Stammholz auch verarbeitete Erzeugnisse, darunter Möbel, Schokolade, Reifen, Papier und Paletten.

Wer betroffene Produkte erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt oder ausführt, muss künftig eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem abgeben, für die er die Erzeugungsflächen geolokalisiert, die Lieferkette einer Risikobewertung unterzieht und erkannte Risiken gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen mindert. Für nachgelagerte Händler sind die Pflichten geringer, weil sie sich im Wesentlichen darauf beschränken, die Referenznummern der Erklärungen ihrer Lieferanten zu erfassen und weiterzugeben. Die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 hat diese Pflichten zuletzt vereinfacht und zugleich die Anwendungsdaten verschoben.

Fristen: Ab wann die EUDR für Ihr Unternehmen gilt

Für große und mittlere Unternehmen gelten die EUDR-Pflichten ab dem 30.12.2026, während Kleinst- und Kleinunternehmen zum 30.6.2027 folgen, soweit sie nicht schon unter die frühere EU-Holzhandelsverordnung fielen. Produkte, die der Rechtsakt vom 13.7.2026 neu in Anhang I aufgenommen hat, sind einheitlich erst ab dem 30.12.2027 erfasst.

Aus unseren Projekten wissen wir, dass die Zeit bis zum 30.12.2026 knapper ist, als sie wirkt, weil Lieferantenabfragen, Geodaten und die Anbindung an das EU-Informationssystem im Mittelstand erfahrungsgemäß mehrere Monate Vorlauf brauchen. Eine frühe Betroffenheitsanalyse legt fest, für welche Artikel sich dieser Aufwand lohnt, und schafft damit die Grundlage für eine realistische Projektplanung.

Einordnung: Was der Check leistet und wo er endet

Der EUDR-Check ist ein erster Betroffenheitscheck, der Ihre Angaben automatisiert mit den Warenpositionen des Anhangs I abgleicht und dabei den Rechtsstand einschließlich des delegierten Rechtsakts vom 13.7.2026 berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine fundierte Ersteinschätzung, die Ihnen zeigt, wo Sie genauer hinsehen sollten, aber weder ein Rechtsgutachten noch ein belastbarer Nachweis gegenüber Behörden oder Geschäftspartnern.

Viele Positionen in Anhang I sind sogenannte „ex“-Positionen, bei denen von einer Zolltarifnummer nur ein Teil der Waren erfasst ist, etwa nur Sitzmöbel aus Holz innerhalb der Position 9401. Solche Fälle markiert der Check als Prüffälle, weil erst eine Detailprüfung anhand von Materialzusammensetzung und Zolltarifierung klärt, ob ein konkretes Produkt darunter fällt. Wenn Sie einen dokumentierten Nachweis brauchen, erstellen wir auf Basis Ihrer Artikeldaten eine manuelle Betroffenheitsbescheinigung durch einen unserer Berater.

EUDR-Betroffenheitscheck

Produkte oder HS-Codes auswählen

Tippen Sie einen Produktnamen oder eine Zolltarifnummer. Beides wird durchsucht. Klappen Sie eine Kategorie auf, um einzelne Produkte auszuwählen; zu jedem gewählten Produkt können Sie Ihre Rolle in der Lieferkette angeben (Mehrfachauswahl möglich).

Was bedeuten die Rollen?

Import / MarkteintrittSie führen die Ware in die EU ein oder erzeugen den Rohstoff selbst. Wer nur aus bereits geprüfter Ware weiterverarbeitet, zählt als „Nachgelagert".

Nachgelagert / HändlerSie handeln oder verarbeiten die Ware nur innerhalb der EU.

Weiß ich nichtKein Problem – die Rolle klären wir gern im Gespräch.

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EUDR-Projekte: Unterstützung über den Check hinaus

LinWang Consulting begleitet mittelständische Unternehmen bei der EUDR-Umsetzung, von der Betroffenheitsanalyse über den Aufbau der Sorgfaltsprozesse bis zur Abgabe der Sorgfaltserklärungen (Due Diligence Statements) im EU-Informationssystem. Wenn Sie Ihr Ergebnis aus dem Check einordnen möchten oder Unterstützung im Projekt brauchen, melden Sie sich gerne bei uns.

Häufige Fragen zur EUDR

Eine Betroffenheitsprüfung, ein erstes Verständnis (durch bspw. Kurzschulung) und eine Scope-/Gap-Analyse.

Nachhaltige Lieferketten haben das Risikomanagement im Fokus. Wenn ein Risiko eintritt, ist dies in der Regel mit hohen Kosten und Reputationsschaden verbunden. Darüber hinaus tragen Stakeholder-Anforderungen (Banken, Kunden) zum ROI bei.

Sobald Templates, Strukturen und Prozesse definiert bzw. erstellt sind, sinkt der Aufwand im täglichen Betrieb spürbar. Der Initialaufwand ist abhängig von der Branche, Lieferantenbasis und Expertise im Unternehmen.

Üblich sind regelmäßige Updates (z.B. jährlich) und anlassbezogene Updates (neue Lieferanten, Verdachtsfall, Hinweis, neue Region).

Hier können Sie auf Tools und Software-Anbieter zurückgreifen. Wenn Sie dies nicht wünschen: Eingang – Triage – Bearbeitung – Abschluss, Dokumentation über den gesamten Prozess hinweg und die entsprechende Aufbewahrung. Wichtig ist, die Anforderungen an den Beschwerdemechanismus wie bspw. Anonymität zu gewährleisten.

Sie sollten Ihre Lieferanten nicht alleine lassen und den aktiven Austausch über den Einkauf anregen. Hier gilt es Hilfen und Guides zur Verfügung zu stellen, Fristen zu setzen, Erinnerungen zu verschicken, in den direkten Austausch zu gehen und Fragen zu klären. Wenn Sie weiterhin keine Daten bekommen, sollten Sie eskalieren, priorisieren und ggf. Konsequenzen einleiten. In jedem Fall sind Ihre Aktionen zu dokumentieren.

Organisatorisch sollte im Change Management der Einkauf bereits aktiv eingebunden werden. Im Betrieb helfen Schulungen, Handbuch und klare Prozesse.

Mit klaren Anforderungen, Erklärungen und Hilfestellungen, welche die Lieferanten verstehen.

Betroffenheit und Scope klären, Deliverables definieren und priorisieren. Ggf. sollte fachkompetente Beratung hinzugezogen werden. Hier können wir gerne unterstützen.

Nicht zwingend. Generell ist es zuerst sinnvoll, Prozesse und Verantwortlichkeiten sowie Datenstrukturen und -modelle zu definieren. Tools und Software-Lösungen sollten danach folgen.

In der Regel nicht. Die Initiativen starten zumeist als Projekt, danach wandert die Tätigkeit als Prozess in den täglichen Betrieb über.

Wir sehen in diesen Projekten meist Einkauf, Compliance/Legal, Risikomanagement und Nachhaltigkeit. Je nach Thema werden auch HR, IT, Vertrieb und Operations/Logistik hinzugezogen.

Die EUDR (EU Entwaldungsverordnung) stellt Anforderungen an Sorgfaltspflichten und Daten für bestimmte Produkte/Rohstoffe, damit diese entwaldungsfrei und legal sind.

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