Ja, wenn die Aussagen belegt sind. Die Empowering-Consumers-Richtlinie verschärft die Anforderungen an Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern, pauschale Claims ohne Nachweis sind künftig unzulässig. Für veröffentlichte vergleichende Aussagen verlangt ISO 14044 zusätzlich eine kritische Prüfung durch unabhängige Dritte. Eine belastbare Ökobilanz ist damit die Voraussetzung für rechtssichere Umweltwerbung.