Die EU-Omnibus-Richtlinie 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 veröffentlicht und trat Mitte März 2026 in Kraft. Die CSRD-Schwellenwerte wurden erheblich angehoben: von 250 auf 1.000 Mitarbeitende und auf über 450 Mio. EUR Jahresumsatz. Kapitalmarktorientierung spielt keine Rolle mehr. Die Berichtspflicht beginnt einheitlich ab dem Geschäftsjahr 2027. Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit für die nationale Umsetzung. Die Grundstruktur der CSRD und ESRS bleibt bestehen, der Anwendungskreis wurde aber deutlich eingeschränkt. Parallel arbeitet die EU-Kommission an inhaltlichen Vereinfachungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), um die Komplexität der Berichterstattung zu reduzieren.
