Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, Verordnung EU 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft, die allgemeine Anwendung beginnt am 12. August 2026. Weitere Pflichten folgen stufenweise bis 2030. Betroffen sind alle Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, bereitstellen oder verwenden. Im Unterschied zur bisherigen Verpackungsrichtlinie gilt die PPWR als EU-Verordnung direkt, also ohne nationale Umsetzung. Wesentliche Anforderungen: PFAS-Beschränkungen in Lebensmittelkontaktverpackungen und Konformitätsbewertung ab August 2026, harmonisierte Kennzeichnungspflichten ab August 2028, Mindest-Recyclatanteile (kontaktsensitives PET: 30 %, Nicht-PET: 10 %, sonstige Kunststoffe: 35 %) und Recyclingfähigkeitspflicht ab 2030. Für die Lieferkette bedeutet das: Verpackungslieferanten müssen Daten zu Materialzusammensetzung, Recyclatanteil und Recyclingfähigkeit liefern, und diese Anforderungen müssen in Einkaufsprozesse und Lieferantenverträge integriert werden.
