Die PPWR weist Pflichten nicht pauschal allen Unternehmen zu, sondern leitet sie aus Ihrer Rolle ab. Artikel 3 der Verordnung definiert vornehmlich folgende Rollen: Erzeuger, Hersteller, Importeur, Lieferant, Vertreiber, Endvertreiber, Bevollmächtigter und Fulfillment-Dienstleister. Für jede dieser Rollen ergibt sich ein eigener Pflichtenkatalog, von der EPR-Registrierung beim Verpackungsregister über Kennzeichnungspflichten bis zur technischen Dokumentation.
Welche konkreten Pflichten auf Sie zukommen, hängt also davon ab, welche Rollen auf Ihr Unternehmen zutreffen. Der erste Schritt zur Compliance ist deshalb die Klärung Ihrer Rolle.
