
Am 31. März 2026 hat das GHG Protocol das „Scope 3 Standard Revisions Phase 1 Progress Update“ veröffentlicht. Es ist das erste greifbare Ergebnis der ersten großen Überarbeitung des Scope-3-Standards seit 2011. In einzelnen Fachbeiträgen ist deshalb bereits von den „neuen Scope-3-Regeln 2026″ die Rede. Das trifft den Kern nicht. Das Dokument ist ausdrücklich ein Entwurf, und verbindlich ist davon bisweilen noch nichts.
Dieser Beitrag ordnet ein, was Scope-3-Entwurf vorschlägt und was das für Ihre Berichtsarbeit bedeutet.
Kurzüberblick GHG Protocol und Scope 3
GHG steht für GreenHouse Gas, also Treibhausgas (THG). Das GHG Protocol ist der weltweit meistgenutzte Standard für deren Bilanzierung, herausgegeben vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD). Er teilt die Emissionen eines Unternehmens in drei Bereiche auf, die sogenannten Scopes:
- Scope 1: direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, etwa aus der Verbrennung im eigenen Fuhrpark oder in der Produktion.
- Scope 2: indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie, vor allem Strom und Wärme.
- Scope 3: alle übrigen indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette, vorgelagert und nachgelagert.
Scope 3 wiederum ist in 15 Kategorien gegliedert, von eingekauften Gütern bis zur Nutzung verkaufter Produkte. Für nahezu alle Unternehmen bildet dieser Bereich den größten Teil der Emissionen, wie das GHG Protocol selbst feststellt. Genau das macht ihn zum schwierigsten Teil der Bilanz: Die Daten stammen von Lieferanten und Kunden, nicht aus dem eigenen Haus. Wo sie fehlen, wird mit Durchschnittswerten und Schätzungen gearbeitet. Wenn von „GHG Scope 3″ die Rede ist, ist dieser Teil des Standards gemeint.
Was soll sich ändern?
Den Scope-3-Standard gibt es seit 2011. Seither hat sich das Umfeld verändert, von der CSRD in der EU bis zu Offenlegungspflichten wie der kalifornischen Senate Bill 253. Auf eine Stakeholder-Umfrage 2022/2023 mit rund 350 Rückmeldungen und etwa 100 Vorschlägen folgte der Beschluss zur Überarbeitung. Seit September 2024 arbeitet daran eine Technical Working Group mit 65 Mitgliedern aus über 20 Ländern, bis Ende 2025 in 42 Sitzungen.
Wie sieht der aktuelle Status aus? Genau hier lohnt der genaue Blick, denn ein Teil der Berichterstattung weicht vom Dokument ab. Das Papier trägt auf nahezu jeder Seite den Hinweis: „This is not a GHG Protocol Standard; all content is draft and subject to change.“ An anderer Stelle heißt es: „The contents of this document are not subject to public consultation at this time.“ Es handelt sich also um einen Zwischenstand, der die Richtung zeigt, noch vor der eigentlichen öffentlichen Konsultation. Geltende Vorgaben sind das nicht.
Die wichtigsten Vorschläge im Überblick
Phase 1 umfasst inhaltlich vor allem Datenqualität und Bilanzgrenzen, dazu die Investitionskategorie. Fünf Vorschläge dürften für berichtende Unternehmen am meisten Gewicht haben:
- 95-Prozent-Abdeckung (Revision B1). Unternehmen sollen mindestens 95 Prozent ihrer erfassungspflichtigen (required) Scope-3-Emissionen bilanzieren. Im Originaltext: „Companies shall account for and report at least 95% of total required scope 3 emissions.“ Ausschlüsse von bis zu 5 Prozent bleiben möglich, müssen aber begründet und offengelegt werden. Zusätzlich verlangt der Entwurf, den gesamten Scope-3-Fußabdruck rechnerisch zu erfassen, um die Einhaltung der Grenze nachzuweisen.
- Disaggregation nach Datenart (Revision A1). Berichtete Emissionen sollen nach der Art der zugrunde liegenden Daten in Stufen aufgeschlüsselt und so offengelegt werden. Ziel ist mehr Transparenz darüber, wie belastbar eine Zahl ist. Das Papier betont selbst, dass die Datenart allein noch kein Maß für die Datenqualität ist.
- Engere Allokationsregeln (Revision A8). Aggregierte Konzerndaten eines Lieferanten dürfen nur noch dann auf einzelne Produkte umgelegt werden, wenn der Lieferant homogen ist, also über seine Tätigkeiten hinweg ähnliche Emissionsintensitäten aufweist. Für diversifizierte Lieferanten wäre diese Umlage nicht mehr zulässig.
- Neue Kategorie 16 (Revision B11). Eine neue Kategorie „Other value chain activities“ soll bisher unklare Fälle erfassen, etwa facilitated emissions. Das Papier definiert sie als „emissions generated by third-party activities from which the reporting company earns direct, transactional income but never buys, sells, or owns the activity“. Betroffen sind vor allem Finanzdienstleister und Lizenzgeber, verpflichtend zudem Öl- und Gasvertriebe. Die meisten Unterkategorien sind optional.
- Verifizierungs-Kennzeichnung (Revision A2). Unternehmen sollen angeben, ob ihre Scope-3-Daten extern geprüft wurden, mit den Stufen „Verified“, „Partially verified“ und „Not verified“.
Daneben stehen weitere Vorschläge, etwa die getrennte Ausweisung von verpflichtenden und optionalen Emissionen (B7) oder eine engere Fassung der Investitionskategorie 15, die sich an PCAF anlehnt. Kategoriespezifische Bilanzgrenzen folgen erst in Phase 2.
Was das für Unternehmen bedeutet
Kurzfristig ändert sich nichts. Solange die öffentliche Konsultation nicht läuft und der Standard nicht verabschiedet ist, gelten die heutigen Regeln weiter. Niemand muss seine Bilanz jetzt umstellen.
Mittelfristig zeigt die Richtung klar auf mehr Vollständigkeit und bessere Daten. Die 95-Prozent-Schwelle würde den Spielraum verkleinern, unbequeme Kategorien wegzulassen. Die Disaggregation nach Datenart würde sichtbar machen, wie viel einer Bilanz auf groben Schätzungen beruht, etwa auf ausgabenbasierten Faktoren. Und die Allokationsregel würde die verbreitete Praxis einschränken, mit pauschalen Konzerndurchschnitten von Lieferanten zu rechnen. Am stärksten betroffen sind die Kategorien mit dem höchsten Anteil an Sekundärdaten, in der Praxis meist eingekaufte Güter und Dienstleistungen (Kategorie 1) und die Nutzung verkaufter Produkte (Kategorie 11).
Betroffen sind vor allem Unternehmen, die ohnehin schon Scope 3 berichten oder Science-Based Targets verfolgen, also CSRD-pflichtige Unternehmen und ihre Lieferanten. Für Finanzdienstleister und Lizenzgeber kommt mit Kategorie 16 ein zusätzliches Thema hinzu.
In unseren Projekten sehen wir, dass diese Punkte auch heute bereits Herausforderungen mit sich bringt. Lieferantendaten sind lückenhaft, und ein großer Teil von Scope 3 beruht auf Sekundärdaten. Wenn Sie hier früh in primäre Lieferantendaten investieren, stehen Sie bei einer späteren Verschärfung besser da. Hilfreich ist außerdem, schon heute zu dokumentieren, wie die Zahl je Kategorie zustande kommt, weil die Disaggregation nach Datenart genau das sichtbar machen würde.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Einen festen Fahrplan nennt das Phase-1-Papier selbst nicht. Der zugehörige Standard Development Plan des GHG Protocol nennt als Schätzung einen Entwurf für die öffentliche Konsultation in Q3-Q4 2026 und eine Veröffentlichung des überarbeiteten Standards in Q4 2027, beides ausdrücklich unter Vorbehalt. Danach müssen Programme wie SBTi und CDP sowie Regulatoren den neuen Stand erst übernehmen. Bis sich die Änderungen in der Praxis auswirken, dauert es also noch etwas.
Offen ist das Zusammenspiel mit der CSRD. Die europäischen Berichtsstandards ESRS stützen sich bei der Emissionsbilanzierung auf den GHG Protocol. Ein überarbeiteter Scope-3-Standard könnte daher mittelbar in die europäische Berichtspraxis einfließen. Wie und wann das geschieht, ist heute nicht absehbar, zumal auch die ESRS selbst überarbeitet werden.
Fazit
Aus unserer Beratungssicht ist die Richtung des Entwurfs nachvollziehbar. Der Standard von 2011 lässt viel Interpretationsspielraum, und die Vorschläge schließen einige der größten Lücken bei Vollständigkeit und Datenqualität. Unternehmen, die bereits auf primäre Lieferantendaten setzen, profitieren.
Gleichzeitig mahnt der Zeitplan zur Gelassenheit. Verbindlich ist noch nichts, die öffentliche Konsultation hat nicht einmal begonnen, und bis zur Anwendung wird es auch noch dauern. Wer jetzt mit Verweis auf „neue Regeln 2026″ zur Eile drängt, stellt die Sachlage nicht korrekt dar. Sinnvoll ist, den Prozess zu verfolgen und Ihre Datenbasis bei den großen Kategorien zu prüfen. Größere Umstellungen lassen sich noch zurückstellen. Es ist dennoch sinnvoll, die künftige Änderung auf dem Schirm zu haben.
Bei Fragen zum Thema melden Sie sich gerne bei uns, wir unterstützen Sie gerne.
Quellennachweise
- GHG Protocol, Scope 3 Standard Revisions Phase 1 Progress Update (31. März 2026)
- GHG Protocol, Übersichtsseite zum Phase-1-Progress-Update
- GHG Protocol, Scope 3 Standard: Standard Development Plan (20. Dezember 2024)
- GHG Protocol, Corporate Value Chain (Scope 3) Standard (2011)
- GHG Protocol, Corporate Suite of Standards and Guidance Update Process

