Mithilfe von KI generiert

Am 11. Juni 2026 hat die Science Based Targets initiative (SBTi) Version 2.0 ihres Corporate Net-Zero Standards veröffentlicht. Es ist die größte Überarbeitung, seit der Standard 2021 erschienen ist. Laut SBTi sind 42 Prozent der Abschnitte komplett neu.

Für Unternehmen zählt vor allem ein Punkt: Die neuen Regeln greifen noch nicht sofort. Für 2026 bleibt Version 1.3.1 der gültige Rahmen, verbindlich wird V2.0 erst 2028 nach Übergangszeit in 2027. Dieser Artikel erklärt, was die SBTi prüft und was sich mit Version 2.0 für die Praxis ändert.

Was die SBTi ist und was sie prüft

Die Science Based Targets initiative ist eine Klimaschutzorganisation, die Unternehmen dabei unterstützt, Emissionsziele im Einklang mit der Klimawissenschaft zu setzen. Maßstab ist das Pariser Abkommen und ein Net-Zero-Pfad bis spätestens 2050. Getragen wird die SBTi von CDP, dem UN Global Compact, der We Mean Business Coalition, dem World Resources Institute und dem WWF.

Das zentrale Regelwerk ist der Corporate Net-Zero Standard. Er legt fest, wie ein glaubwürdiges Klimaziel aussieht, also welche Emissionen ein Unternehmen erfassen muss und wie stark es sie über welchen Zeitraum senken soll. Ein Unternehmen reicht seine Ziele ein, die SBTi-Tochter SBTi Services prüft und validiert sie. Wer die Prüfung besteht, darf seine Ziele als „science-based“ ausweisen.

Für den deutschen Mittelstand ist das längst kein Nischenthema mehr. SBTi-Ziele tauchen zunehmend in Kundenanforderungen und in Finanzierungsgesprächen auf, oft auch als Bedingung, um Lieferant eines großen Konzerns zu bleiben. Wer von Kunden nach einem validierten Ziel gefragt wird, kommt an der SBTi-Methodik kaum vorbei.

SBTi 2.0: Von Ziel- zur Umsetzung

Die Stoßrichtung der Überarbeitung lässt sich knapp zusammenfassen. Die SBTi rückt von der reinen Zielsetzung ab und nimmt die Umsetzung und deren laufende Überprüfung stärker in den Blick. SBTi-CEO David Kennedy begründet das damit, dass Unternehmen einen Partner brauchen, der sie bei der Umsetzung unterstützt: „Companies have told us that they need a partner that can help foster implementation.“

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Unternehmenskategorien A und B. Der bisherige Sonderweg für KMU entfällt. Die SBTi teilt Unternehmen künftig nach Umsatz, Standort, Emissionen und Mitarbeiterzahl in zwei Kategorien ein. Für Category B, also typischerweise kleinere Unternehmen in einkommensschwächeren Ländern, sind mehrere Pflichten freiwillig. Dazu zählen Scope-3-Ziele und die externe Prüfung der Basisjahrdaten.
  • Getrennte Ziele für Scope 1 und 2. In Version 1 ließen sich die direkten Emissionen (Scope 1) und der Strombezug (Scope 2) in einem gemeinsamen Ziel zusammenfassen. V2.0 verlangt zwei eigene Ziele mit jeweils 100 Prozent Abdeckung.
  • Scope 3 nach Wesentlichkeit. An die Stelle einer pauschalen Abdeckungsquote tritt ein Schwellenwert. Pflicht werden alle Scope-3-Kategorien, die mindestens fünf Prozent der Scope-3-Emissionen ausmachen. Für Category B bleibt Scope 3 freiwillig.
  • Governance und Transformationsplan. Ziele müssen künftig auf höchster Unternehmensebene freigegeben werden, begleitet von einem verpflichtenden Transformationsplan, der die Umsetzung beschreibt.
  • Verpflichtende Prüfung. Die SBTi formalisiert ein Assurance-Modell. Für Category-A-Unternehmen wird eine externe Prüfung (Limited Assurance) von Inventar und Zielkennzahlen Pflicht.
  • „Best efforts“ und Umsetzungshierarchie. Ein Unternehmen muss sich nachweislich bemühen, alle verfügbaren Hebel zu nutzen und offenzulegen, wo die Umsetzung hakt. Eine Hierarchie gibt vor, dass die direkte Reduktion Vorrang hat, bevor Maßnahmen in geteilten Systemen wie Stromnetzen anerkannt werden.

Hinzu kommt ein zweiter Block, der die Zeit nach der Zielsetzung betrifft. V2.0 schreibt einen festen Zyklus vor: Ein Unternehmen setzt ein Ziel, berichtet jährlich über den Fortschritt und lässt ihn am Ende der Laufzeit bewerten, bevor es ein neues Ziel setzt. Die SBTi verschiebt ihren Fokus damit von der einmaligen Validierung der Ambition hin zur Anerkennung des tatsächlichen Fortschritts.

Carbon Credits: Was viele Meldungen falsch darstellen

Rund um die Veröffentlichung war oft zu lesen, Unternehmen dürften ihre Scope-3-Emissionen jetzt mit Zertifikaten ausgleichen. So titelt etwa ad-hoc-news.de mit „neuen Regeln für Scope-3-Emissionen und Zertifikate“. Diese Darstellung ist nicht richtig.

Carbon Credits zählen weiterhin nicht auf Scope-1-, Scope-2- oder Scope-3-Ziele an. Ein gekaufter Credit senkt also kein validiertes Reduktionsziel. Was V2.0 neu regelt, sind zwei davon getrennte Dinge.

Erstens erlaubt die Umsetzungshierarchie bestimmte Marktinstrumente, vor allem im Strombereich. Dazu gehören Stromlieferverträge oder Herkunftsnachweise, die strengen Integritätskriterien genügen müssen, etwa einem geografischen Abgleich und einer Altersgrenze von 15 Jahren für die Erzeugungsanlage.

Zweitens bündelt die SBTi den Umgang mit Credits in einem freiwilligen Programm namens Ongoing Emissions Responsibility (OER). Es löst die frühere Empfehlung zur „Beyond Value Chain Mitigation“ ab. Beiträge über dieses Programm werden getrennt vom Emissionsinventar ausgewiesen und nicht gegen die Ziele verrechnet. Ab 2035 müssen Category-A-Unternehmen zusätzlich einen wachsenden Teil ihrer laufenden Emissionen mit CO2-Entnahmen (Removals) adressieren, damit am Net-Zero-Zeitpunkt nur noch unvermeidbare Restemissionen neutralisiert werden.

Was die neue Fassung für Unternehmen bedeutet

Für Unternehmen mit einem bereits validierten Ziel ändert sich kurzfristig wenig. Bestehende Ziele bleiben gültig, und einige Neuerungen lassen sich schon jetzt nutzen, etwa die Kategorisierung oder die „Best efforts“-Logik.

Für den deutschen Mittelstand lohnt ein genauer Blick auf die Kategorien. Die Erleichterungen der Category B zielen vor allem auf kleinere Unternehmen in einkommensschwächeren Ländern. Aus unserer Sicht wird ein mittelständischer Industriebetrieb mit Sitz in Deutschland in vielen Fällen unter Category A fallen, also unter die vollen Anforderungen samt Scope-3-Zielen und externer Prüfung. Die genaue Einstufung hängt von den Schwellenwerten des Standards ab und sollte früh geklärt werden.

Spürbar wird vor allem die neue Governance-Anforderung. Viele Unternehmen haben bislang ein Ziel, aber keinen formal beschlossenen Transformationsplan. V2.0 verlangt beides und erfordert Freigabe auf Leitungsebene.

Hinzu kommt die externe Prüfung. Für Category-A-Unternehmen wird eine Limited Assurance der Basisjahrdaten Pflicht. Das kostet Vorlauf und Budget und setzt voraus, dass die Emissionsdaten prüffest dokumentiert sind. Bei Scope 3 verschiebt der Fünf-Prozent-Schwellenwert die Arbeit. Wer also seine Scope-3-Bilanz bisher grob geschätzt hat, braucht eine belastbare Datengrundlage, um überhaupt zu wissen, welche Kategorien über der Schwelle liegen.

Der Zeitplan: Bis 2028 bleibt Spielraum

Für 2026 ändert sich nichts. Wer in diesem Jahr ein Ziel setzen oder erneuern will, nutzt weiter Version 1.3.1. Die SBTi empfiehlt das sogar ausdrücklich, weil V1.3.1 der etablierte und sofort verfügbare Rahmen ist.

Version 2.0 tritt zum 31. Januar 2027 in Kraft, die Validierung nach den neuen Regeln startet im ersten Quartal 2027. Danach beginnt eine Übergangsphase: Bis zum 31. Januar 2028 dürfen Unternehmen ihre Ziele wahlweise nach V1.3.1 oder nach V2.0 einreichen. Ab dem 1. Februar 2028 gilt V2.0 für alle neuen Einreichungen.

Für die Praxis heißt das, dass niemand ein laufendes Zielprojekt stoppen und auf V2.0 warten muss. Wer ohnehin gerade Ziele entwickelt, kann sie nach V1.3.1 einreichen und einzelne V2.0-Elemente schon jetzt mitdenken.

Wie die Fachwelt reagiert

Das Echo fiel überwiegend positiv aus. Viele Beobachter begrüßen, dass die SBTi mehr Umsetzungswege anerkennt und mit der Removals-Pflicht ab 2035 erstmals einen festen Zeitpunkt für CO2-Entnahmen setzt. Kritik kommt aus zwei Richtungen. Das NewClimate Institute verweist auf eine dünne Evidenzbasis für die Frage, ob die flexibleren Mechanismen in der Praxis funktionieren. Aus dem Markt für CO2-Zertifikate kommt der Einwand, der Start der Removals-Pflicht erst 2035 sei zu spät; BeZero-CEO Tommy Ricketts kritisierte den langen Vorlauf öffentlich. Umgekehrt argumentieren Stimmen wie Robert Höglund von Milkywire, Unternehmen mit dauerhaften Removals sollten Net-Zero schon heute geltend machen dürfen.

Ein Punkt verdient aus unserer Sicht besondere Aufmerksamkeit: die „Best efforts“-Logik. Sie nimmt Druck aus der Zielerreichung, weil Unternehmen für Faktoren außerhalb ihres Einflusses nicht abgestraft werden. Zugleich verschiebt sie die Messlatte von „Ziel erreicht“ zu „Ziel ernsthaft verfolgt“. Wie streng die SBTi das in der Praxis bewertet, wird sich erst mit den ersten End-of-Cycle-Assessments zeigen. Allgemein darf die Änderung als Pragmatik bezeichnet werden.

Fazit

Mit Version 2.0 verschiebt die SBTi den Schwerpunkt von der Ziel- zur Umsetzung und zur laufenden Nachweispflicht. Für Unternehmen mit bestehenden Zielen besteht kein akuter Handlungsdruck, und die verbreitete Darstellung, Scope-3-Emissionen ließen sich künftig mit Zertifikaten ausgleichen, ist falsch. Wer 2026 ohnehin Ziele entwickelt, sollte den bewährten Weg über V1.3.1 gehen und früh klären, ob das eigene Unternehmen unter Category A oder B fällt. Der Transformationsplan und die externe Prüfung brauchen den meisten Vorlauf, deshalb lohnt es sich, beides nicht bis 2027 liegen zu lassen.

Quellennachweise

Über LinWang Consulting
Team Discussion

Wir kommen aus dem Beratungskontext und haben langjährige Projekterfahrung in den Bereichen Nachhaltigkeit, ESG, digitale Transformation und Change Management.